Promillerechner und Messgeräte keine Hilfe bei Alkoholwert-Berechnung
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Düsseldorf. Online-Promillerechner und Alkoholmessgeräte sind zu ungenau, um den tatsächlichen Blutalkoholwert zu ermitteln. Deshalb sollte man sich nie aus sie verlassen, denn bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen drohen empfindliche Strafen.
Wie viel Promille hat man nach einem Glas Bier, oder nach einem Glas Wein? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da sie von vielen Faktoren und vor allem vom Trinker selbst abhängt. Verschiedene Promillerechner im Internet wollen jedoch bei der Beantwortung der Frage zur Seite stehen. Dort tippt man alle Getränke ein, die man sich 'hinter die Binde' gekippt hat, plus Körpergröße, -gewicht, Alter und Geschlecht. Im Anschluss erhält der Trinker den vermeintlich exakten Promillewert bis auf zwei Kommastellen genau sowie die Uhrzeit, zu der er wieder unter die 0, 3 Promille-Grenze rutscht und somit wieder fahrtüchtig ist.
Ein lustiges Spielzeug, für diejenigen, die das nicht allzu ernst nehmen und gern mal erfahren möchten, wie viel sie theoretisch bis zu Werten von 2,0 Promille trinken müssten. Als Hilfestellung für alkoholisiertes Fahren sind sie sicherlich nicht geeignet. Schließlich sagen sie nichts über das tatsächliche Reaktionsvermögen und sonstige Fahrbeeinträchtigungen aus. Als Alternative zu den Onlinerechnern gibt es einschlägige Testgeräte im Internet zu kaufen. Sie ähneln denen, die von der Polizei eingesetzt werden, sind jedoch teilweise recht unzuverlässig, wie nun der österreichische Verkehrsclub ÖAMTC ermittelt hat.
Meist wird geringerer Wert angezeigt
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Vor allem bei günstigen Geräten wurde ein deutlich geringerer Wert angezeigt als der reale. Diese Erfahrung kann man auch bei den auf öffentlichen Veranstaltungen eingesetzten Geräten machen, wie jüngst geschehen, als das Gerät nach einer 'genussreichen' Nacht einen Wert von 0,0 anzeigt hat. Das beweist, dass die sicherlich sehr 'löblichen' Hilfeversuche für einen ohnehin sehr fragwürdigen Versuch des Herantrinkens an die erlaubte Promillegrenze von 0,5 null und nichtig sind, also einen Wert von 0,0 haben. Hinzu kommt, dass ohnehin bereits ab 0,2 Promille die Gefahr steigt, dass der Fahrer die Verkehrssituationen falsch einschätzt und ab 0,3 Promille drohen bereits erhebliche Strafen, wenn es Anzeichen für 'Ausfallerscheinungen' beim Fahrer gibt. Ein Verweis auf Ausfallerscheinungen der Alkoholmessgeräte wird dem Beschwipsten in diesem Fall sicher nicht weiter helfen. (mid)
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