Düsseldorf. Online-Promillerechner und Alkoholmessgeräte sind zu ungenau, um den tatsächlichen Blutalkoholwert zu ermitteln. Deshalb sollte man sich nie aus sie verlassen, denn bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen drohen empfindliche Strafen.

Wie viel Promille hat man nach einem Glas Bier, oder nach einem Glas Wein? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da sie von vielen Faktoren und vor allem vom Trinker selbst abhängt. Verschiedene Promillerechner im Internet wollen jedoch bei der Beantwortung der Frage zur Seite stehen. Dort tippt man alle Getränke ein, die man sich 'hinter die Binde' gekippt hat, plus Körpergröße, -gewicht, Alter und Geschlecht. Im Anschluss erhält der Trinker den vermeintlich exakten Promillewert bis auf zwei Kommastellen genau sowie die Uhrzeit, zu der er wieder unter die 0, 3 Promille-Grenze rutscht und somit wieder fahrtüchtig ist.

Ein lustiges Spielzeug, für diejenigen, die das nicht allzu ernst nehmen und gern mal erfahren möchten, wie viel sie theoretisch bis zu Werten von 2,0 Promille trinken müssten. Als Hilfestellung für alkoholisiertes Fahren sind sie sicherlich nicht geeignet. Schließlich sagen sie nichts über das tatsächliche Reaktionsvermögen und sonstige Fahrbeeinträchtigungen aus. Als Alternative zu den Onlinerechnern gibt es einschlägige Testgeräte im Internet zu kaufen. Sie ähneln denen, die von der Polizei eingesetzt werden, sind jedoch teilweise recht unzuverlässig, wie nun der österreichische Verkehrsclub ÖAMTC ermittelt hat.

Meist wird geringerer Wert angezeigt

Vor allem bei günstigen Geräten wurde ein deutlich geringerer Wert angezeigt als der reale. Diese Erfahrung kann man auch bei den auf öffentlichen Veranstaltungen eingesetzten Geräten machen, wie jüngst geschehen, als das Gerät nach einer 'genussreichen' Nacht einen Wert von 0,0 anzeigt hat. Das beweist, dass die sicherlich sehr 'löblichen' Hilfeversuche für einen ohnehin sehr fragwürdigen Versuch des Herantrinkens an die erlaubte Promillegrenze von 0,5 null und nichtig sind, also einen Wert von 0,0 haben. Hinzu kommt, dass ohnehin bereits ab 0,2 Promille die Gefahr steigt, dass der Fahrer die Verkehrssituationen falsch einschätzt und ab 0,3 Promille drohen bereits erhebliche Strafen, wenn es Anzeichen für 'Ausfallerscheinungen' beim Fahrer gibt. Ein Verweis auf Ausfallerscheinungen der Alkoholmessgeräte wird dem Beschwipsten in diesem Fall sicher nicht weiter helfen. (mid)

Der neue Bußgeldkatalog

Mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren kostet jetzt 100 statt 50 Euro.
Mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren kostet jetzt 100 statt 50 Euro.
In Großbritannien ist es Pflicht auf der linken Seite zu fahren. Wer in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, der muss 80 Euro bezahlen. Nach dem alten Bußgeldkatalog wären es nur 40 Euro gewesen.
In Großbritannien ist es Pflicht auf der linken Seite zu fahren. Wer in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, der muss 80 Euro bezahlen. Nach dem alten Bußgeldkatalog wären es nur 40 Euro gewesen.
Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, die Vorfahrt missachtet oder wendet und zum Geisterfahrer wird, muss mit einem Bußgeld von 70 bis 200 Euro rechnen.
Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, die Vorfahrt missachtet oder wendet und zum Geisterfahrer wird, muss mit einem Bußgeld von 70 bis 200 Euro rechnen.
Zwischen dem eigenen und dem voranfahrenden Fahrzeug nicht genügend Abstand zu halten, kann teuer werden. Je nach Geschwindigkeit und Abstand werden zwischen 75 und 400 Euro fällig. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es nur 40 bis 250 Euro.
Zwischen dem eigenen und dem voranfahrenden Fahrzeug nicht genügend Abstand zu halten, kann teuer werden. Je nach Geschwindigkeit und Abstand werden zwischen 75 und 400 Euro fällig. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es nur 40 bis 250 Euro.
Deutlich verteuert hat sich auch das Bußgeld für zu schnelles Fahren in einer geschlossenen Ortschaft: 80 bis 760 Euro statt vormals 50 bis 425 Euro.
Deutlich verteuert hat sich auch das Bußgeld für zu schnelles Fahren in einer geschlossenen Ortschaft: 80 bis 760 Euro statt vormals 50 bis 425 Euro. © ddp
Auch außerorts sollten sich Auto-Fahrer an Tempolimits halten. Andernfalls gibt's eine Rechnung zwischen 70 und 600 Euro. Früher waren Geschwindingkeitsüberschreitungen günstiger: 40 bis 375 Euro.
Auch außerorts sollten sich Auto-Fahrer an Tempolimits halten. Andernfalls gibt's eine Rechnung zwischen 70 und 600 Euro. Früher waren Geschwindingkeitsüberschreitungen günstiger: 40 bis 375 Euro. © ddp
Wer keine Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen auch Radfahrer gehören, nimmt, muss 80 Euro zahlen. Vor Februar diesen Jahres waren es 60 Euro.
Wer keine Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen auch Radfahrer gehören, nimmt, muss 80 Euro zahlen. Vor Februar diesen Jahres waren es 60 Euro. © WAZ
Die Polizei kann Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro bestrafen, wenn diese Fußgänger an Überwegen und Zebrastreifen nicht zuerst über die Straße gehen lassen. Vormals waren es 50 Euro.
Die Polizei kann Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro bestrafen, wenn diese Fußgänger an Überwegen und Zebrastreifen nicht zuerst über die Straße gehen lassen. Vormals waren es 50 Euro. © WAZ
Vorsicht ist auch an Bahnübergängen geboten. Fehlverhalten kann zwischen 80 und 700 Euro kosten, vor Februar 2009 ware es 50 bis 450 Euro.
Vorsicht ist auch an Bahnübergängen geboten. Fehlverhalten kann zwischen 80 und 700 Euro kosten, vor Februar 2009 ware es 50 bis 450 Euro. © WP
Gefährliche Überholmanöver schlagen mit 80 bis 250 Euro zu Buche.
Gefährliche Überholmanöver schlagen mit 80 bis 250 Euro zu Buche.
Nimmt ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt und wird dabei von der Polizei erwischt, kann ihn das 100 Euro kosten. Vor der Umstellung waren es 50 Euro.
Nimmt ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt und wird dabei von der Polizei erwischt, kann ihn das 100 Euro kosten. Vor der Umstellung waren es 50 Euro. © WR
Bei Rot sollte man anhalten. Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regel und fährt weiter, muss er heute zwischen 90 und 360 Euro abdrücken. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es 50 bis 200 Euro.
Bei Rot sollte man anhalten. Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regel und fährt weiter, muss er heute zwischen 90 und 360 Euro abdrücken. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es 50 bis 200 Euro. © WAZ
Kein Kavaliersdelikt: Mit Alkohol oder Drogen im Blut Auto zu fahren, kann böse enden und teuer werden. Beim ersten Verstoß sind es 500, beim zweiten 1000 und beim dritten 1500 Euro. Eine Verdopplung der früher dafür verlangten Bußgelder.
Kein Kavaliersdelikt: Mit Alkohol oder Drogen im Blut Auto zu fahren, kann böse enden und teuer werden. Beim ersten Verstoß sind es 500, beim zweiten 1000 und beim dritten 1500 Euro. Eine Verdopplung der früher dafür verlangten Bußgelder.
Fahranfänger müssen ganz auf Alkohol verzichten: Wer die Null-Promille-Regel nicht einhält zahlt 250 Euro. Ebenfalls doppelt so viel wie vor der Reform.
Fahranfänger müssen ganz auf Alkohol verzichten: Wer die Null-Promille-Regel nicht einhält zahlt 250 Euro. Ebenfalls doppelt so viel wie vor der Reform. © imago stock&people
Die Straße ist keine Rennstrecke: Wer an einem illegale Kfz-Rennen teilnimmt zahlt 400 Euro. Wer den Wettkampf veranstaltet, muss sogar 500 Euro überweisen. Früher waren es 150 beziehungsweise 200 Euro.
Die Straße ist keine Rennstrecke: Wer an einem illegale Kfz-Rennen teilnimmt zahlt 400 Euro. Wer den Wettkampf veranstaltet, muss sogar 500 Euro überweisen. Früher waren es 150 beziehungsweise 200 Euro.
Fahrzeuge sollten nicht mehr transportieren als laut Fahrzeugschein zugelassen. Überladungen um mehr als 20 Prozent kosten für Pkws 95 bis 235 Euro.  Transportiert ein Lkw-Fahrer mehr als fünf Prozent zusätzlich zu der zugelassenen Last, kostet ihn das 80 bis 380 Euro.
Fahrzeuge sollten nicht mehr transportieren als laut Fahrzeugschein zugelassen. Überladungen um mehr als 20 Prozent kosten für Pkws 95 bis 235 Euro. Transportiert ein Lkw-Fahrer mehr als fünf Prozent zusätzlich zu der zugelassenen Last, kostet ihn das 80 bis 380 Euro.
Sonntags dürfen Lkw gar nicht fahren. Hält sich der Fahrer nicht daran, büßt er mit 75 Euro. Der Halter des Fahrzeugs blecht 380 Euro. Vor der Umstellung waren es 40 Euro beziehungsweise 200 Euro.
Sonntags dürfen Lkw gar nicht fahren. Hält sich der Fahrer nicht daran, büßt er mit 75 Euro. Der Halter des Fahrzeugs blecht 380 Euro. Vor der Umstellung waren es 40 Euro beziehungsweise 200 Euro.
Der Grünpfeil soll die Wartezeit beim Rechtsabbiegen verkürzen - rund um das Zeichen müssen aber auch Regeln beachtet werden. Zum Beispiel dürfen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Ein Verstoß kann zwischen 70 und 150 Euro kosten.
Der Grünpfeil soll die Wartezeit beim Rechtsabbiegen verkürzen - rund um das Zeichen müssen aber auch Regeln beachtet werden. Zum Beispiel dürfen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Ein Verstoß kann zwischen 70 und 150 Euro kosten. © WP Michael Kleinrensing
Autos, Laster und Busse müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Wer sich nicht an die Fristen hält, muss je nach Länge der Fristüberschreitung 15 bis 75 Euro zahlen.
Autos, Laster und Busse müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Wer sich nicht an die Fristen hält, muss je nach Länge der Fristüberschreitung 15 bis 75 Euro zahlen. © WAZ
Fahrrad- und Autofahrer dürfen während der Fahrt nicht zum Handy greifen: Wer es trotzdem macht und erwischt wird, muss 25 beziehungsweise 40 Euro zahlen. Der Pkw-Fahrer erhält oben drauf noch einen Punkt im Verkehrszentralregister.
Fahrrad- und Autofahrer dürfen während der Fahrt nicht zum Handy greifen: Wer es trotzdem macht und erwischt wird, muss 25 beziehungsweise 40 Euro zahlen. Der Pkw-Fahrer erhält oben drauf noch einen Punkt im Verkehrszentralregister.
Finden Sie die Fehler? Der Fahrer telefoniert nicht nur. Seine Beifahrerin und er selbst sind auch nicht angeschnallt. Dafür berechnet die Polizei 30 Euro. Sind auch Kinder im Wagen, die nicht gesichert sind, kann dies bis zu 50 Euro kosten.
Finden Sie die Fehler? Der Fahrer telefoniert nicht nur. Seine Beifahrerin und er selbst sind auch nicht angeschnallt. Dafür berechnet die Polizei 30 Euro. Sind auch Kinder im Wagen, die nicht gesichert sind, kann dies bis zu 50 Euro kosten.
Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, sind eine Gefahr für den Fahrer und andere Menschen. Auch abgefahrene Reifen sind ein Fahrzeugmangel und können bei Erwischen 50 Euro kosten. Mangelhafte Anhänger oder Autos können den Halter bis zu 135 Euro kosten.
Fahrzeuge, die nicht verkehrssicher sind, sind eine Gefahr für den Fahrer und andere Menschen. Auch abgefahrene Reifen sind ein Fahrzeugmangel und können bei Erwischen 50 Euro kosten. Mangelhafte Anhänger oder Autos können den Halter bis zu 135 Euro kosten.
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