Köln. Dem TÜV oder der DEKRA entkommt niemand - auch wenn es im Ausland auch schöne Werkstätten gibt und man sich gerade dort aufhält. Die Hauptuntersuchungen sind staatlich geregelte Aufgaben, betont Gerd Mylius vom TÜV Rheinland.
Egal ob Urlaub oder längerer Aufenthalt: Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland befindet, kann die Hauptuntersuchung trotzdem nur von einer Prüfstelle in Deutschland vornehmen lassen.
Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Hauptuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. "Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", sagt Gerd Mylius, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland in Köln.
Prüfung ist national geregelt
Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. "Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, die fällig gewordene Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen lassen", sagt Mylius.
Grundsätzlich sei die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richte sich nach dem Wohnsitz seines Halters.
Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssten in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden, betont der Experte. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. (dapd)