Stuttgart. . Entgegen einer weit verbreiteten Meinung darf auch unmittelbar nach dem Ortseingang die Geschwindigkeit gemessen und im Falle einer Übertretung Bußgeld verordnet werden. Viele Gerichte lassen einen Einwand daher daher nicht gelten.

Wer unmittelbar nach der Ortseinfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, darf nicht mit Gnade rechnen. Entgegen der landläufigen Meinungen sind nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) solche Messungen durchaus verwertbar. "Es gibt von Gesetzes wegen keinen Toleranzbereich beim Tempo, den man im Bereich von Ortseinfahrten gewissermaßen einkalkulieren darf", erklärt Volker Lempp, ACE-Verkehrsrechtsexperte.

Innerdienstliche Vorschriften der Polizei

Demnach sind Verwaltungsrichtlinien, die einen Einsatz von Messgeräten beispielsweise erst 150 Meter nach dem Ortseingangsschild erlauben, nicht allein maßgebend. "Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmungen, sondern um rein innerdienstliche Vorschriften für die Polizeiarbeit", so Lempp. Viele Gerichte lassen einen entsprechenden Einwand daher nicht gelten und reduzieren auch nicht das Bußgeld. Steht neben dem Bußgeld allerdings ein Fahrverbot im Raum, bestehen nach Einschätzung des Rechtsexperten durchaus gute Chancen, mit einer Geldsanktion davonzukommen. (mid)