Schnee und Glätte sind nicht nur für Räumdienste eine große Herausforderung. Auch Auto- und Radfahrer sollten nun einige Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Vorsicht hinter Lastwagen
An kalten Wintertagen müssen Autofahrer hinter Lastwagen mit runterrutschenden Eisschollen oder aufwirbelndem Schnee rechnen. Das kann leicht passieren, wenn Trucker ihrer Räumpflicht auf Fahrzeugdach und Planen nicht gründlich nachkommen. Der TÜV Rheinland rät deshalb, großzügigen Abstand zu Lastern zu halten. Die Eisbrocken können nachfolgende Autos beschädigen oder deren Fahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen. Abfliegender Schnee behindert die Sicht.
Bei Schnee mit verringertem Reifendruck radeln
Winterharte Radfahrer lassen bei Schnee am besten etwas Luft aus den Reifen. Das empfiehlt der Automobil-Club Verkehr (ACV). Dadurch vergrößert sich die Auflagefläche der Gummis, und sie bieten mehr Grip. Liegt sehr viel Schnee oder sind die Straßen vereist, rät der ACV Radlern zu Spikereifen: An Fahrrädern sind diese Spezialreifen mit vielen kleinen Metallnägeln im Gegensatz zu Autos oder Motorrädern erlaubt.
Autofahren mit Schnee auf dem Dach ist tabu
Es reicht nicht aus, im Winter nur die Autoscheiben von Schnee und Eis zu befreien, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Der Schnee müsse auch vom Fahrzeugdach und von der Motorhaube entfernt werden. Denn wenn die Flocken im Fahrtwind aufwirbeln, könne das die eigene Sicht oder die nachfolgender Fahrer behindern.
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Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Kennzeichen müssen ebenfalls schnee- und eisfrei sein. Wer beim Schneefegen auf dem Wagen nachlässig ist, riskiert laut der Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen Verwarngelder ab zehn Euro aufwärts. Fahren mit zugeschneiten Kennzeichen kostet fünf Euro.
Dachbox nach 50 Kilometern kontrollieren
Wer mit einer Dachbox auf dem Auto in den Winterurlaub aufbricht, sollte kurz nach der Abfahrt noch einmal die Befestigung kontrollieren. Der TÜV Rheinland empfiehlt das nach ungefähr 50 Kilometern. Wackelt nichts, kann die Reise weitergehen. In die Dachbox kommen sperrige, aber nicht allzu schwere Gegenstände wie Snowboard oder Skier. Diese sollten darin zusätzlich mit speziellen Halterungen oder Spanngurten gesichert und beispielsweise mit Decken gepolstert werden, raten die TÜV-Experten. Schweres Gepäck gehört in den Kofferraum, und zwar möglichst tief und nah an die Rückbanklehne.
Bei Frost Scheibenwischer-Intervall immer abschalten
Wischerblätter lassen sich im Handumdrehen ruinieren. Zum Beispiel, wenn sie an der Scheibe festgefroren sind und man den Zündschlüssel betätigt, obwohl die Intervallschaltung der Scheibenwischer eingeschaltet ist. Darauf weist der Autoclub von Deutschland (AvD) hin und rät, die Intervallschaltung schon beim Abstellen des Autos auszumachen.
Die Wischer würden sich sonst beim erneuten Start des Motors sofort über die Scheibe bewegen. Sind sie festgefroren, genügt laut dem AvD schon ein einziger Wischvorgang, um die empfindlichen Wischblätter zu zerstören.
Vorsicht mit der Motorbremse auf glatter Straße
Bei nasser und rutschiger oder gar vereister Straße verlängert sich der Bremsweg. Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich zur Fußbremse auch die Motorbremse zu nutzen, indem man vom Gas geht, ohne die Kupplung zu treten. Bei älteren Fahrzeugen ist hier laut dem TÜV Süd jedoch Vorsicht geboten. "Alte Autos haben oft keine Motorschleppmomentregelung (MSR), die das Blockieren der Antriebsachse verhindert", sagt Vincenzo Lucà.
Deshalb sollte man nicht schlagartig vom Gas gehen und nie zu weit herunterschalten. Insbesondere in Kurven wird es sonst gefährlich. Autos mit angetriebener Frontachse schöben dann geradeaus durch die Kurve, bei Hinterradantrieb könne das Heck ausbrechen. Wer frühzeitig vor einer Ampel oder einer Kreuzung vom Gas geht und vorsichtig herunterschaltet, um die Bremswirkung des Motors auszunutzen, sei aber auf der sicheren Seite. (dpa)