Berlin. . Trotz schärferer Gesetze tummeln sich im Netz zahlreiche Betrüger. Sie locken Verbraucher in Abofallen oder bieten Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen an. Was folgt, ist aber in Wahrheit nur Ärger. Wir erklären, welche Maschen besonders verbreitet sind - und wie Sie sich dagegen schützen können.

Trotz schärferer Gesetze tummeln sich im Netz nach wie vor Betrüger, die arglosen Verbrauchern mit unseriösen Methoden Geld aus der Tasche ziehen.

Abofallen

Eine bekannte und offenbar nicht totzukriegende Masche ist die „Abofalle“. Eigentlich dürfte es diese Form der Verbraucherabzocke gar nicht mehr geben. Denn seit August 2012 gibt es in Deutschland die sogenannte Button-Lösung. Danach kommt eine kostenpflichtige Bestellung im Onlinehandel nur zustande, wenn der Anbieter klar und deutlich sämtliche Informationen wie Preis, Zusatzkosten, Laufzeiten oder Produktmerkmale ausweist, bevor der Kunde den gut sichtbaren Bestellbutton auslöst.

Die Regelung hat sich offenbar bewährt: Thomas Bradler, Jurist bei der NRW-Verbraucherzentrale, hat beobachtet, dass die Zahl der betrügerischen Attacken seit dem Eingriff des Gesetzgebers deutlich zurückgegangen ist. „Die Anbieter haben fast alle dicht gemacht“, sagt Bradler. Das heißt aber nicht, dass es schwarze Schafe nicht trotzdem versuchten. Obgleich der Bundesgerichtshof im März klar gestellt hat: Verdeckte Kostenfallen im Internet sind versuchter Betrug und können mit Haftstrafen geahndet werden.

Blick ins Impressum kann helfen

So sind bei Verbraucherschützern in jüngerer Zeit zahlreiche Beschwerden über eine Firma namens „Pable Domainveraltung“ aus Wien eingegangen. Auf Seiten wie rezepte-portal-24.net oder routenplaner-24.net gaben Verbraucher nur ihre Emailadresse an – und staunten nicht schlecht, als sie kurze Zeit später eine E-Mail mit einer Rechnung über 249 Euro für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft in ihrem Postfach fanden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein klarer Fall: Weil sich die Hinweise auf ein Abo nur versteckt in einem kleinen Fließtext am Seitenende fanden, sei kein Vertrag zustande gekommen. Der Kunde müsse nicht zahlen.

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Vorsicht ist immer dann geboten, wenn eine Seite schon durch einen dubiosen Anstrich auffällt. So werden auf der einschlägigen Rezeptseite zum Beispiel auch iPad-Gewinnspiele und Rezepte für „Pizza´s“ angeboten, was schon orthografisch einen Hinweis auf einen eher zweifelhaften Urheber gibt. Der Blick ins Impressum liefert dann die Information, dass eine „Premium Media Service Ltd.“ aus Belize hinter dem Angebot steckt.

Vorsicht bei kostenpflichtigen Zusatzdiensten

Nicht alle Offerten im Netz sind als Geldschneiderei zu durchschauen. Bauchschmerzen bereiten Verbraucherschützer Bradler Angebote wie der „Web.de Club“. Das nach eigenen Angaben zweitgrößte deutsche Internet-Portal, das zur United Internet AG gehört, bietet kostenpflichtige Zusatzdienste an, die nach Einschätzung der Verbraucherlobby auch nicht hinreichend gekennzeichnet sind. Zunächst könne man kostenfrei etwas testen, um plötzlich kostenpflichtiger Abonnent zu sein, kritisiert Bradler.

Falsche Shops und Cent-Auktionen 

Fake Shops

Neben den Abofallen haben sich weitere Maschen etabliert. Immer wieder fallen Verbraucherschützern sogenannte „Fake-Shops“ auf. Die Anbieter machen mit ungewöhnlich niedrigen Preisen oder sagenhaften Rabatten auf sich aufmerksam, zu denen sie angebliche Designer-Produkte oder High-Tech-Geräte verkaufen.

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Für Verbraucher endet die Hoffnung aufs Schnäppchen meist in einer teuren Enttäuschung: Entweder kommt statt der echten Prada-Brille eine Billigkopie aus China, oder sie gehen ganz leer aus. Weil die illegalen Imitate beim Zoll hängen bleiben oder gar nicht losgeschickt werden. Hellhörig sollte man schon werden, wenn die Rabatte unrealistisch hoch sind.

Cent-Auktionen

„Cent-Auktionen“ sind eine andere beliebte Masche: Der Bieter zahlt für jedes Gebot meist 50 Cent – am Ende haben viele Leute hohe Gebotsgebühren bezahlt, ohne den Zuschlag zu bekommen. Auch bei vermeintlichen Großhandelsangeboten für Händler sollten Schnäppchenjäger vorsichtig sein, warnt Bradler. Die Masche: Privatkunden werden mit niedrigen Preisen zum Beispiel bei Facebook geködert, sich als Händler anzumelden – und werden vom Anbieter danach abgemahnt, weil sie ja gar keine Geschäftsleute sind.

Tricksen mit "In-App-Käufen" 

Freemium-Apps

Als in Teilen „geradezu perfide“ empfindet die Verbraucherlobby die Verkaufsstrategie vieler Spiele-Anbieter für Smartphones und Tablets. In beliebten Spielen wie „Candy Crush Saga“, „Hill Climb Racing“ oder „Pou“ würden besonders Jugendliche geködert, über „In-App-Käufe“ die Taschen der Anbieter zu füllen. Oft kostet das nächste Spiel-Level Geld, Kleidung für die virtuelle Knuddelpuppe oder das Schwert mit Zauberkraft.

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Mit diesen „Freemium-Apps“ (Apps gratis, Zusatzdienste kostenpflichtig) werden inzwischen die weitaus größten Umsätze bei Google Play und in Apples App-Store erwirtschaftet. „Gegen solche Methode hilft letztlich nur Selbstschutz“, wissen die Verbraucherschützer. In-App-Käufe lassen sich sowohl beim iPhone als auch bei Android-Geräten sperren, Apple bietet einen zusätzlichen Kinderschutz. Im Google Play Store gibt es ab September eine Neuerung: Auf Druck der EU-Kommission dürfen Entwickler ihre Apps künftig nur dann als „gratis“ oder „kostenlos“ anpreisen, wenn danach keine weiteren Kosten durch In-App-Käufe entstehen.

Das Smartphone sicherer machen

Hinweise zu Abofallen und rechtlichen Fragen gibt die Verbraucherzentrale NRW.

In-App-Käufe beim iPhone können Sie hier sperren: „Support“ wählen und „iTunes“ anklicken, „Apps“ wählen und auf „In-App-Käufe einschränken“ gehen. Infos zu In-App-Käufen für Android gibt hier hier im Internet. Dort das Stichwort „In-App-Käufe“ in die Suchmaske eingeben.