Essen. Ein Kölner Wirt setzt einen Gast vor die Tür, nachdem dieser sich über rauchende Gäste beschwert hatte. Unsere Nutzer diskutieren über diesen Fall von “illegaler Beihilfe zum Rauchen“ und darüber, ob der Gesetzgeber mit dem Nichtraucherschutzgesetz nicht über das Ziel hinaus geschossen ist.
Die Diskussion um das Rauchverbot nimmt kein Ende. Seit dem 1. Mai darf in den Kneipen und Gaststätten in NRW nicht mehr geraucht werden. Wer nun gedacht hat, dass nun langsam Ruhe in die Debatte einkehrt, der liegt falsch. Es vergeht kaum ein Tag, an dem Raucher und Nicht-Raucher nicht leidenschaftlich über das Für und Wieder des neuen Gesetzes streiten.
Nun hat ein Kölner Wirt kurzerhand einen Gast vor die Tür gesetzt, der sich über rauchende Gäste beschwerte. Hausrecht sagen die einen, illegale „Beihilfe zum Rauchen“ sagen die anderen.
Es wird Zeit, dass der Nichtraucherschutz konsequent durchgesetzt wird!
„Hoffentlich kommt auf den verantwortungslosen Wirt eine hohe Strafe zu“, meint Mell234. Für sie war der Gast in Köln klar im Recht. Auch zum Thema Kontrollen hat die Nutzerin eine eindeutige Meinung: „Weiterhin sollte bei ihm regelmäßig nun kontrolliert werden, ob er sich an die geltenden Gesetze hält. Diese militanten Raucher töten indirekt tausende Menschen, die an den Folgen des Passivrauchens sterben. Es wird endlich Zeit, dass der Nichtraucherschutz konsequent durchgesetzt wird!“
Zehbert hingegen betrachtet den Sachverhalt ein wenig differenzierter: „Der Besucher hat ganz klar das Recht auf Nichtraucherschutz. Allerdings hat der Wirt in seiner jeweiligen Gastronomie Hausrecht und kann somit jeden seines Hauses verweisen, der durch sein Tun die Gemeinschaft aller Anwesenden und damit letztendlich auch das Einkommen des Wirtes gefährdet.“ Diesem Argument schließt sich auch misterjones an: „Klar hat jeder Wirt das Hausrecht, und das ist auch gut so. Er kann jemanden ohne Begründung vor die Tür setzen. Völlig in Ordnung.“ Jedoch gibt der Nutzer zu bedenken, dass der Wirt neben seinem Hausrecht auch eine Pflicht gegenüber den anderen Gästen habe. Auch dieser müsse er nachkommen.
Illegale „Beihilfe zum Rauchen“?
Erst die Zechen, jetzt die Kneipen. Fragt man Ruhrpottjung, dann ist mit der Einführung des Rauchverbots wieder ein Stück Kultur in Deutschland gestorben. Eurofighter4711 geht noch einen Schritt weiter und fragt sich, ob es sich im Fall des Kölner Wirts nicht eindeutig um „Kneipenspionage“ handelt. „Wie man so kleinkariert sein?“ fragt sich der Nutzer und äußert Verständnis für das Vorgehen des Wirts. „Ja, es hat jemand geraucht, obwohl er es nicht dürfte. Deswegen aber so ein Fass aufzumachen, finde ich kindisch. Hat der 'Gast' wenigstens noch laut mit dem Fuß aufgestampft?“
Neben den Befürwortern und Gegnern des Rauchverbots, hat sich in unter unseren Nutzern noch eine dritte Fraktion etabliert. Für jene Nutzer ist die Diskussion vor allem eines: erheiternd. So witzelt der Nutzer Hmoen darüber, dass man in den Kneipen unseres Bundeslandes grade live dabei sein kann, wenn „der "IM Raucher"“ das Licht der Welt erblickt. Nutzer Industrie meldet, dass in der Schultoilette noch das Licht brenne und Nightbyte überlegt laut, seinen Nachbarn anzuzeigen, denn schließlich habe dieser den Komposthaufen mit einem Stückchen Plastik verunreinigt.
Einen recht pragmatischen Kommentar hat der Nutzer Schnitzelchen hinterlassen. Die aktuelle Debatte sei nichts anderes, als Geburtswehen. „Anfangs tut es immer weh“, meint Schnitzelchen. „Irgendwann wird es selbstverständlich sein, dass die Krebsbatterien draußen konsumiert werden.“