Berlin. Deutschland führt eine Sexismus-Debatte. Doch wer die Kommentare dazu liest, dem wird schnell klar, dass der Begriff Sexismus gar nicht so leicht zu fassen ist: Was im Alltag als unbedachter, dummer Spruch durchgehen kann, landet in anderen Fällen schnell vor Gericht.

Die Vorwürfe gegen FDP-Politiker Rainer Brüderle haben eine Debatte über Sexismus ausgelöst. Besonders im Netz berichten viele Frauen, aber auch vereinzelt Männer von persönlichen Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Alltag. Was sich hinter dem Begriff sexuelle Belästigung genau verbirgt, definieren viele Nutzer im Internet unterschiedlich – je nachdem, was sie selbst erlebt haben.

Die Gesetze sind auf dem Papier eindeutig: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz liegt eine sexuelle Belästigung vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen die Würde einer Person verletzen. Im Arbeitsleben kann das von anrüchigen Äußerungen oder dem Zeigen von Nacktbildern bis zum Klaps auf den Po oder dem Berühren des Busens reichen.

Sexuelle Belästigungen können vor Gericht landen

Ist eine Äußerung nicht nur taktlos oder unhöflich, sondern ehrverletzend kann das erhebliche Folgen haben: Eine Beleidigung wird nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft bestraft. Was aber eine sexuelle Beleidigung konkret ist, muss je nach Situation unterschiedlich bewertet werden.

Unter Sexismus versteht man hingegen keine Handlung, sondern eine Einstellung nach der Menschen aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt, verachtet oder unterdrückt werden. Oft leiden Frauen unter Sexismus, aber auch Männer können Opfer sexistischer Äußerungen oder Handlungen sein. (dpa)