Essen. Der Fall eines Vergewaltigungsopfers in Köln hat unter unseren Nutzern hohe Wellen geschlagen. Viele unserer Leser sind enttäuscht und wütend darüber, dass zwei konfessionell geführte Kliniken der jungen Frau die Behandlung verweigert haben. In einer leidenschaftlichen Debatte streiten unsere Nutzer über die Frage, ob der Kirche im 21. Jahrhundert die Nächstenliebe abhanden gekommen ist.

Unter unseren Nutzern herrscht große Aufregung, seitdem bekannt wurde, dass zwei konfessionell getragene Krankenhäuser einer jungen hilfsbedürftigen Frau die Behandlung verweigert haben. Für Pucky2 ist dieses Verhalten skandalös, und er fordert harte Konsequenzen: "Dem Erzbistum gehört sofort die Trägerschaft der beiden Krankenhäuser entzogen.“ Außerdem verlangt der Nutzer eine polizeiliche Untersuchung des Falls, denn schließlich hätten sich die Ärzte der Strafvereitelung schuldig gemacht.

Haben sich die Ärzte der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht?

Liest man die Wortmeldungen unserer Nutzer, wird schnell klar, dass sie vom Verhalten der Krankenhausmitarbeiter bitter enttäuscht sind. „Wieso muss ich mir eigentlich Gedanken um die religiöse Einstellung von Krankenhäusern machen, wenn ich Hilfe brauche?“, fragt zwergschatten. „Dort abgewiesen zu werden mit solch einer Begründung ist ein Hohn.“

Ähnlich äußert sich auch kleidihum: „Bin zwar kein Jurist, aber das müsste doch klar den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen? Ein wenig Betreuung und Beistand und dazu eine körperliche Grunduntersuchung wären doch ohne weiteres möglich gewesen, oder nicht? Diese Leute sollten sich wirklich in Grund und Boden schämen!“

Auch interessant

Wieso muss sich ein Patient Gedanken um die religiöse Einstellung von Krankenhäusern machen?

Darf sich ein Krankenhaus überhaupt christlich nennen, wenn es sich weigert Bedürftige aufzunehmen? Auch dieser Frage gehen unsere Nutzer nach. Shahzad ist sich da nicht so sicher: „Ob Jesus diese Frau abgewiesen hätte? Schließlich steht in der Bibel, dass er selbst mit Prostituierten geredet haben soll.“ Meuer4 merkt an, dass ein solches Verhalten wohl kaum mit dem christlichen Prinzip der Nächstenliebe einhergehen könne.

Besonders erbost sind die Nutzer über die ihrer Meinung nach hanebüchenen Rechtfertigungsversuche der Klinikleitung. „Die Aussage, das sei alles ein Missverständnis, nehme ich nicht ab. Zu häufig schon wurden Mitarbeiter von kirchlichen Unternehmen rausgeworfen, weil sie den "moralischen" Ansprüchen nicht genügten“, schreibt Auntie.

Ist das Nächstenliebe?

Für den Nutzer akaz ist diese Aussage lediglich ein Versuch sich herauszureden: „Von Missverständnis zu sprechen, ist ein Gipfel der Unverschämtheit. Das ist vorauseilender Gehorsam in seiner absoluten Form. Dann noch von Zufall zu sprechen, grenzt doch stark an Ironie.“

Nur wenige Nutzer zeigen Verständnis für die Position der Kirche, die Behandlung mit dem Hinweis auf das Abtreibungsverbot der Kirche abzulehnen. Meine_meinung76 wehrt sich gegen die seiner Meinung nach einseitige Vorverurteilung der christlichen Einrichtung. „Die Ärzte haben nur einen Fehler gemacht. Sie hätten nicht ablehnen sollen, sondern nur darauf hinweisen, dass sie keine "Pille danach" verschreiben werden. Denn dazu sind sie nicht verpflichtet“, meint meine_meinung76.

Der Nutzer grubendol verweist in seinem Kommentar auf die Position der Kirche, dass „bereits im Moment der Zeugung ein vollwertiges, mit allen Rechten und einer Seele ausgestattetes Leben entsteht, das sich diesbezüglich nicht von einem bereits geborenen Menschen unterscheidet.“ Aus dieser Sicht hätten die Ärzte konsequent und richtig gehandelt.