Berlin. Das umstrittene Papst-Titelbild des Satiremagazins “Titanic“ hat ein presserechtliches Nachspiel. Der Presserat erteilte eine öffentliche Rüge. Der Vatikan hatte ursprünglich eine Klage gegen das Magazin angekündigt, hatte aber dann davon abgesehen.

Das provokante Papst-Titelbild der Satirezeitschrift "Titanic" ist vom Deutschen Presserat abgestraft worden. Der zuständige Beschwerdeausschuss erteilte dem Magazin am Donnerstag eine öffentliche Rüge. Gegen das Cover waren 182 Beschwerden eingegangen. Der Ausschuss bewertete die Leserkritik als begründet.

Die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als inkontinent und mit Fäkalien beschmiert sei entwürdigend und ehrverletzend, befand das Gremium. Das Juli-Titelbild der "Titanic" zeigte den Papst mit einem großen gelben Fleck auf der Soutane. Auf dem Titel hieß es in Anspielung auf den Skandal um den Verrat von internen Dokumenten: "Halleluja im Vatikan - Die undichte Stelle ist gefunden!"

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Auf der Rückseite wurde er von hinten mit braunem Fleck und dem Kommentar "Noch eine undichte Stelle gefunden!" gezeigt. Das Oberhaupt der katholischen Kirche war zunächst juristisch gegen das Titelbild vorgegangen.

Papst in seiner Ehre verletzt

Nach Ansicht des Beschwerdeausschuss wird die Ziffer 9 des Pressekodex verletzt, in dem es um den "Schutz der Ehre" geht. "Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen", heißt es darin. Zwar habe Satire die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen, betonte der Presserat. In diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der "Vatileaks"-Affäre gegeben, wie es weiter hieß.

Die Person Joseph Ratzinger werde von der Zeitschrift als "undichte Stelle" tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preis gegeben. Dies sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte das Gremium. Der Papst hatte seinerzeit eine einstweilige Verfügung gegen die Fotomontage erwirkt, weil er sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte. Das Landgericht Hamburg verbot die weitere Verbreitung des Titelfotos. Dagegen wiederum legte die Zeitschrift Widerspruch ein. Einen Tag vor einem geplanten Gerichtstermin zog der Vatikan dann den Antrag auf einstweilige Verfügung zurück. Die juristische Auseinandersetzung war damit an dieser Stelle beendet. "Titanic"-Chefredakteur Leo Fischer hatte den Rückzug der katholischen Kirche in der juristischen Auseinandersetzung als "historisch einmaligen Triumph" gefeiert.

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Früheres Cover zu Kirche nicht beanstandet

Die 2010 eingereichten rund 200 Beschwerden gegen ein Titelbild der "Titanic" mit einem in Schritthöhe vor Jesus am Kreuz knieenden katholischen Geistlichen - ein Kommentar zu den Missbrauchsfällen - waren seinerzeit vom Presserat allesamt als unbegründet zurückgewiesen worden. (dapd)