Essen.
Schmerz und Trauer von Opferfamilien sind von Außenstehenden kaum zu ermessen. Es ist dennoch nachzuvollziehen, dass die Entscheidung des Landgerichts Essen auf die Angehörigen des im Wachkoma liegenden Gladbeckers Kevin Schwandt herzlos wirken muss. Aus formalen Gründen nimmt sie ihnen die Möglichkeit, gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil des Jugendschöffengerichts Gladbeck in der Berufung vorzugehen.
Ein Jahr Haft mit Bewährung hatte ein 18-Jähriger bekommen, der den 21-Jährigen auf dem Gladbecker Stadtfest mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte. Es gab Gründe für das Urteil. Das Jugendstrafrecht kennt keine Vergeltung, es ging um die individuelle Schuld des nicht vorbestraften Angeklagten.
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Trotzdem muss die ablehnende Haltung des Landgerichts juristisch geprüft werden. Vieles spricht dafür, dass die Anwälte der Familie Fehler machten, als sie die Vollmacht der Mutter nicht genau prüften. Aber das hätte dann auch dem Amtsgericht Gladbeck auffallen müssen, als es in erster Instanz die Nebenklage zuließ. Kevins Mutter als juristischer Laie dürfte diese Fehler wohl am wenigsten erkannt haben. Aber ihr werden sie angelastet, wenn sie versucht, für ihren behinderten Sohn weiter zu kämpfen. Traurig.