Augsburg. Der Druckmaschinenhersteller Manroland wird zerschlagen. Die drei Standorte in Augsburg, Offenbach und Plauen sollen erhalten bleiben, aber voraussichtlich in eigenständige Unternehmen umgewandelt werden. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter wird wohl entlassen werden.

Beim insolventen Druckmaschinenhersteller Manroland sollen alle drei Standorte Augsburg, Offenbach und Plauen erhalten bleiben. Das Investorenkonzept, auf das sich der Gläubigerbeirat am Mittwoch in Augsburg einigte, sieht allerdings eine Halbierung der Stellenzahl in Deutschland vor, wie der vorläufige Insolvenzverwalter Werner Schneider mitteilte.

So soll sich die Mitarbeiterzahl in Deutschland von derzeit rund 5.000 auf gut 2.500 verringern. Getragen wird das Konzept vor allem durch einen Einstieg des Lübecker Mischkonzerns Possehl.

Manroland-Standorte sollen eigenständige Unternehmen werden

Alle drei Standorte sollen in eigenständige Unternehmen umgewandelt werden, wie Schneider erläuterte. Im Einzelnen soll der größte Standort Augsburg von Possehl übernommen werden. Die Zahl der Arbeitsplätze soll hier von derzeit 2.400 auf rund 1.475 verringert werden. Über den Kaufpreis sei Stillschweigen vereinbart worden. Das Werk Plauen soll durch langfristige Liefervereinbarungen gesichert werden. Zudem stellte Possehl eine spätere Beteiligung in Aussicht. Hier soll es künftig nur noch 300 Stellen geben.

Das Offenbacher Werk, wo künftig nur noch 750 Menschen arbeiten sollen, soll auf dem Weg eines Management-Buy-Out gemeinsam mit einem Investor saniert werden. Diese Lösung habe eine solide wirtschaftliche Basis und gute Zukunftsperspektiven - allerdings sei dafür eine Landesbürgschaft erforderlich. Hierzu hätten allerdings bereits Gespräche stattgefunden.

Manroland-Insolvenzverfahren wird am 1. Februar eröffnet

Neben dem Angebot von Possehl gab es offenbar auch noch das Angebot eines Finanzinvestors sowie des Konkurrenten König & Bauer. Wesentlicher Punkt, sich für Possehl zu entscheiden, sei jedoch die Abschlusssicherheit gewesen, sagte Schneider mit Blick auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Februar.

Schneider unterstrich, dass es sich bei dem Votum des Gläubigerbeirates nicht um einen förmlichen Beschluss, sondern um eine Empfehlung handelt. Ein endgültiger Beschluss werde durch die Gläubigerversammlung getroffen, das Votum des Gläubigerbeirates habe dabei aber eine richtungsweisende Wirkung. (dapd)