London. In Schweden droht dem Gründer des Enthüllungsportals Wikileaks ein Verfahren wegen Vergewaltigung. Möglich ist auch, dass Assange von

Der Mitbegründer des Enthüllungsportals Wikileaks, Julian Assange, bekommt eine letzte Chance, Einspruch gegen seine Auslieferung an Schweden einzulegen. Der Londoner High Court erlaubte es dem 40-jährigen Australier am Montag, seinen Fall selbst vor das höchste britische Gericht zu bringen.

Es sei "im öffentlichen Interesse", dass der Supreme Court "so schnell wie möglich" über den Fall entscheide. Die schwedische Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht hinter ihnen ein politisches Komplott.

Assange soll im August 2010 zwei Schwedinnen vergewaltigt haben

Assange hatte Anfang November einen Berufungsprozess vor dem High Court gegen die Auslieferungsentscheidung der Vorinstanz verloren. Wäre Assanges erneute Berufungsmöglichkeit beim Supreme Court abgewiesen worden, wäre er innerhalb von zehn Tagen an Schweden überstellt. Assange soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Assanges Umfeld fürchtet, dass der 40-Jährige von Schweden aus an die USA ausgeliefert werden könnte. Wikileaks hatte unter anderem durch die Veröffentlichung vertraulicher US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. (AFP)