Koblenz. Der ehemalige Modern-Talking-Sänger Thomas Anders darf sich nicht mehr negativ über das Eheleben mit seiner Ex-Frau Nora Balling äußern. Tut er es dennoch, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro fällig, urteilte das Landgericht in Koblenz.

Nora Balling klagt gegen Passagen in Anders Autobiografie "100 Prozent Anders" . Darin hatte der Sänger seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vorgeworfen. Balling verlangt von ihrem Ex-Mann, künftig zahlreiche Äusserungen über ihre Person in dem Buch, in Fernsehsendungen und Lesungen zu unterlassen. Zur Begründung verweist die Klägerin auf eine bei der Scheidung beschlossene Verschwiegenheitsklausel.

"Wir werden das Urteil prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen", sagte Anders' Anwalt Christian Schertz. Zur Verhandlung vor dem Koblenzer Landgericht waren weder er noch sein Mandant erschienen.

Anders hatte zuvor einen Antrag auf Verschiebung des Verhandlungstermins gestellt. Diesem gab das Gericht aber ebenso wenig statt wie einem weiteren Antrag, mit dem Anders erreichen wollte, dass die Klage als Familiensache unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. (dapd)