Hattingen. . Laut Hattinger Satzung über die Straßenreinigung müssen Grundstückseigentümer Gehwege mit sauber halten – auch, wenn dort Müll abgeladen wurde.

Über illegal auf dem Gehweg entsorgten Müll ärgert sich WAZ-Leserin Sylvia Baer. Weil ihr und ihrem Mann das angrenzende Grundstück gehört, sollen sich die beiden jetzt um die Entsorgung kümmern.

Schon Anfang Dezember habe jemand den schwarzen Sack an den Stromkästen Ecke Raabestraße abgestellt, berichtet Baer. Auf ihre Meldung beim Betriebsamt der Stadt sei nichts geschehen. Nun habe man ihr gesagt, es sei ihre Aufgabe, den Müll zu entsorgen. „Das ist eine Unverschämtheit“, ärgert sich Baer. Immer wieder hat sie mit Müll zu kämpfen. „Wir haben schon Tischdecken und Strumpfhosen aus der Hecke geholt. Manche werfen es auch direkt in den Garten“, berichtet sie und führt aus: „Das nimmt man dann stillschweigend raus. Aber wenn es jetzt schon ganze Säcke werden.“

Kosten trägt der Grundstücksbesitzer

Für die Entsorgung sei der Grundstücksbesitzer zuständig, erklärt Stadtsprecherin Susanne Wegemann. Die Straßenreinigungssatzung sehe vor, dass er auch die Gehwege vor dem Grundstück reinigen muss – das gilt für Schnee und Laub und auch für Müll. Selbst bei wilden Kippen sei zunächst der Grundstückseigentümer in der Pflicht, könne von der Stadt sogar eine Aufforderung zur Entsorgung des Unrats erhalten. Auch die Kosten, zum Beispiel für zusätzliche städtische Müllsäcke, trägt er. „Wir haben keine Kapazitäten, uns um die Entsorgungen mit zu kümmern“, sagt Wegemann.

„Ich bin zwar verpflichtet, den fallenden Schnee zu räumen, kleinere Verschmutzungen oder Laub zu entfernen, aber Müllsäcke fremder Leute? Da haben die Stadtväter vor zig Jahren bestimmt nicht dran gedacht, dass es mal Zeiten geben wird, in denen ganze Müllladungen einfach irgendwo wild hin gekippt werden“, macht die Anwohnerin ihrem Unmut Luft.

Teilweise seien auch Einzelfall-Entscheidungen nötig, weiß Wegemann. Wird zum Beispiel eine ganze Couch entsorgt oder Müll in riesigen Mengen, schaue das Betriebsamt, ob der Unrat bei der Sperrmüllabholung mit entsorgt werden kann.