Hattingen. Wetterexperte Oliver Klein sagt für diese Woche in und um Hattingen die „ersten nassen Flocken“und Glatteis-Gefahr voraus. Doch welche Räum-Regeln gelten für die Bürger? Ein Überblick.

Haben Sie bei Ihrem Auto schon Winterreifen aufziehen lassen? Haben Sie auch einen Schneeschieber sowie Sand oder Granulat im Hause? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit. Ab Donnerstag, Freitag nämlich könnten in dieser Gegend „die ersten nassen Flocken fallen“, warnt Oliver Klein, Meteorologe vom Dienst beim Wetterdienst Meteomedia in Bochum. Und bei nächtlichen Temperaturen um den Gefrierpunkt besteht zum Wochenende hin auf den Straßen in und um Hattingen zudem Glatteisgefahr.

Während die Stadt verpflichtet ist, „verkehrswichtige und gefährliche Straßen“ von Schnee und Eis zu räumen – und zwar an Wochentagen möglichst bis um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis um 9 Uhr früh –, haben auch Hattingens Bürger eine Pflicht zum „Schnee schippen“, betont Stadtsprecherin Susanne Wegemann. Was genau aber gilt es hierbei zu beachten? Die wichtigsten Regeln im Überblick:

1. Zum Schnee-Räumen oder Streuen verpflichtet sind alle Eigentümer, deren Grundstück an einen Gehweg angrenzt. Viele Hausbesitzer übertragen diese Pflicht auf ihre Mieter. Die Bürgersteige müssen dabei möglichst über 1,50 Meter Breite schnee- und eisfrei sein.

2. Auch bei reinen Anliegerstraßen – so genannten E-Straßen – hat die Stadt den Winterdienst oft auf die Anlieger übertragen. Auch diese Straßen müssen Anlieger im Fall der Fälle von Schnee räumen. Ob man in einer E-Straße wohnt, lässt sich im Zweifelsfall bei Rabiye Genc erfragen ( 02324/204-3730).

3. Bei Schnee und Eisglätte müssen Anlieger (oder Mieter) „ihre“ Gehsteige (und gegebenenfalls „ihre“ E-Straße) zunächst per Schneeschieber oder ähnlichem Gerät räumen. Erst dann sollten die entsprechenden Wege mit Sand oder Granulat bestreut werden.

4. Streuen mit Salz ist Hattinger Bürgern dagegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten bei Eis­regen, für Treppen, Brückenauf- und -abgänge sowie für steile Strecken.

5. Die Schnee-Räumpflicht besteht werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Und zwar jeweils sofort nach Ende des Schneefalls. Wer zu alt zum Schippen ist oder aus beruflichen oder anderen Gründen tagsüber nicht zu Hause, „der muss eventuell einen Dritten mit dem Schneeräumen beauftragen“, so Stadtsprecherin Wegemann. Zumal denen, die ihrer Räumpflicht gar nicht nachkommen, ein Bußgeld droht (liegt zwischen 35 und 150 Euro, im Wiederholungsfall noch höher). Und wenn etwa der Postbote auf dem nicht geräumten Weg stürzt, kann das zudem zivilrechtliche Folgen haben.