Hattingen. Die Zahl der „Knöllchen“ liegt jetzt schon bei über 18.000. Zusätzlich werden jedes Jahr 100 bis 200 Falschparker von Privatleuten angezeigt.
Die Zahl der Verwarnungen an Parksünder ist in diesem Jahr deutlich angestiegen. Mehr als 18.000 „Knöllchen“ hat die Stadt Hattingen bereits ausgestellt. Das sind gut 4000 mehr als bisher durchschnittlich im Jahr. Gestiegen ist auch die Zahl der privaten Anzeigen gegen Falschparker.
„Als Behörde sind wir verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen“, erklärt Stadtsprecherin Julia Wagner. Privatpersonen können Anzeigen zu Falschparkern aber nur schriftlich – also per Post oder per E-Mail – melden. Angegeben werden müssen Datum, Uhrzeit, Tatort, Fabrikat und Kennzeichen des Falschparkers, eine Beschreibung des Vorwurfs und ein Beweisfoto. Auf dem müssen das Kennzeichen und die Örtlichkeit gut erkennbar sein. Zudem muss sich der Meldende bereiterklären, als Zeuge zur Verfügung zu stehen, sollte es zum Gerichtsverfahren kommen.
Fünf Vollzeitkräfte sind unterwegs
Anrufe mit Hinweisen von Bürgern gebe es im Fachbereich Ordnung täglich, so Wagner. „Im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten gehen wir dort vorbei.“ Häufig dauere das eine Zeit, weshalb Parksünder dann mitunter schon verschwunden sind. Nachbarschaftsstreits seien oft ein Grund für die private Meldung von Falschparkern. Zudem seien auch die steigende Zahl an Autos bei gleichbleibendem Parkraum und zunehmende Rücksichtslosigkeit durchaus Probleme, weiß man im Fachbereich Ordnung. Dabei sind die Verstöße sehr unterschiedlich. Übrigens ist auch „nicht platzsparendes Parken“ ein Tatbestand – wenn zum Beispiel ein Auto mehrere Plätze blockiert.
100 bis 200 Parksünder werden jährlich von Privatpersonen angezeigt. Diese Zahl schwankt, nahm aber zuletzt zu. Vor allem aus Randbereichen der Stadt, die nicht auf den üblichen Routen der Kontrolleure liegen, erreichen die Stadt Meldungen. Denn schwerpunktmäßig überprüft die Verwaltung den ruhenden Verkehr in der Innenstadt. Häufen sich Meldungen aus bestimmten Bereichen, würden die Kontrollen zeitweise auch ausgedehnt. Üblicherweise konzentriere man die Überwachung aber auf Gebiete, in denen es eher problematisch sei.
Abgeschleppt wird nur bei Behinderungen
Etwa fünf Vollzeitstellen sind bei der Stadt mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs betraut, zuletzt gab es dafür mehr Personal als zuvor. „Knöllchen“ verteilen aber unter Umständen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die sonst mit anderen Aufgaben betraut sind.
Fahrzeuge abschleppen lässt die Stadt übrigens nur bei Falschparkern auf Behindertenparkplätzen, in Feuerwehrzufahrten oder im absoluten Halteverbot, wenn der Parker den Verkehr behindert – zum Beispiel an der Ecke Augustastraße / Viktoriastraße, wenn der Bus behindert wird.
Als Privatperson kann man Falschparker auf dem eigenen Grundstück zwar abschleppen lassen. Die Kosten dafür trägt man aber selbst. Das Geld dafür kann man nur privatrechtlich wieder einfordern.