Hattingen. . Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Hattinger erhoben.
Im Fall der Attacke auf einen Mitarbeiter des Jobcenters wurde ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Täters angefordert. Deshalb verzögert sich aufgrund nötiger Terminabsprachen der Verhandlungstermin vor dem Essener Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 37-Jährigen erhoben, der im Dezember des vergangenen Jahres einen Mitarbeiter des Jobcenters an der Hüttenstraße niedergestochen hat. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Mögliche Unterbringung in psychiatrischer Anstalt
Ein Gutachten soll Aussagen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten und zu einer möglichen Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt machen, erklärt Gerichtssprecher Thomas Kliegel. Dass ein solches Gutachten angefordert werde, sei in so einem Fall nicht ungewöhnlich. Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es indes derzeit noch nicht.
Der Hattinger hat am 4. Dezember seinen Sachbearbeiter im Jobcenter mit einem Messer angegriffen, nachdem ihm Leistungen gekürzt worden waren. Die Polizei bestätigte, er habe den Mitarbeiter nicht nur verletzten, sondern töten wollen. Der Haftbefehl war ursprünglich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen worden – die Staatsanwaltschaft geht nun von versuchtem Mord aus.
Opfer schwebte in Lebensgefahr
Der Sachbearbeiter erlitt Verletzungen im Bauch- und Oberkörperbereich. Zeitweise befand sich das Opfer in akuter Lebensgefahr. Der Täter floh zunächst aus dem Gebäude, wurde aber wenig später festgenommen und gestand die Tat. Er ist bei der Polizei kein Unbekannter. Es hat bereits mehrere Verfahren wegen Bedrohung und Körperverletzung gegen ihn gegeben.