Berlin. Die Kinder sind aus dem Haus, einige Zimmer frei. Senioren wählen immer öfter eine neue Wohnform, die besser ist als jedes Altersheim.

Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) sind längst nicht mehr nur für Studierende eine Alternative zur eigenen Wohnung. Inzwischen entdecken auch Senioren diese Wohnform für sich neu. Ein bekannter Vorreiter des Trends ist der frühere Bremer Bürgermeister Henning Scherf (SPD), der sich schon seit 1987 ein Haus mit anderen teilt, und so eine „Wahlfamilie“ gegründet hat.

Die Alters-WG könnte sich für die Boomer-Generation zu einer gängigen Wohnform entwickeln. Dafür sprechen gleich mehrere Gründe. So sind viele Angehörige der zwischen 1955 und 1965 geborenen Generation kinderlos geblieben. Zusammen mit anderen zu wohnen, ist für sie auch ein Mittel gegen Einsamkeit im Alter. Auch die hohen Mieten in den Ballungsgebieten machen vielen angehenden Rentnern zu schaffen.

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    Insbesondere die Altersrenten von Frauen fallen oft zu niedrig aus, um sich dauerhaft alleine eine Wohnung zu leisten. Schließen sich beispielsweise vier Frauen zu einer WG zusammen und jede kann 500 Euro für die Miete aufbringen, kann die gemeinsame Wohnung schon bis zu 2000 Euro kosten. 

    Mieten und Untervermieten: Das sollte beachtet werden

    In anderen Fällen ist der vorhandene Wohnraum nach dem Auszug der erwachsenen Kinder zu groß geworden. Statt eines Auszugs kommt hier die Suche nach geeigneten Mitbewohnern infrage. In diesem Fall gibt es ein paar Regeln zu beachten. Werden ein oder mehrere Zimmer untervermietet, muss der Vermieter dem zustimmen.

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    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in diesem Jahr ein Grundsatzurteil zugunsten der Mieter gefällt. Solange der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, darf die Genehmigung in der Regel nicht verweigert werden. Dazu zählt auch ein wirtschaftliches Interesse, etwa um die Miete weiterhin stemmen zu können. „Will man nicht mehr allein in der Wohnung leben, ist dies auch ein berechtigter Grund“, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). 

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    Gemeinsam Wohnen: Wenn die Kinder aus dem Haus sind, kann Platz für gleichaltrige Freunde entstehen.
    Gemeinsam Wohnen: Wenn die Kinder aus dem Haus sind, kann Platz für gleichaltrige Freunde entstehen. © iStock | vorDa

    An möglichen Streitpunkten mangelt es beim gemeinsamen Wohnen nicht. Daher ist der Abschluss eines Untermietvertrages sinnvoll. Bei einer WG schließt normalerweise ein Mieter den Hauptmietvertrag ab und regelt mit den anderen ein Untermietverhältnis. In dem Vertrag sollte neben der Miethöhe und der Beteiligung an Nebenkosten auch festgelegt werden, welche Räume genutzt werden dürfen, wer für Schönheitsreparaturen, kleinere Instandhaltungsarbeiten oder die Mietkaution aufkommt. Natürlich darf auch die Kündigungsfrist nicht fehlen. 

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    Möglich ist auch die gemeinsame Suche nach einem passenden Haus mit mehreren kleinen Wohnungen oder einer ausreichend großen Wohnung. Zu beachten ist dabei neben den Kosten, ob die künftige Heimstatt auch barrierefrei ausgebaut ist. Denn das sind in Deutschland noch immer viel zu wenige Wohnungen. Schließlich kommt, bei entsprechendem Vermögen, auch der Kauf eines gemeinsamen Hauses infrage. Auf jeden Fall sollten sich Interessenten hierbei gut beraten lassen.

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    Inzwischen gibt es auch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, gemeinsam zu wohnen, ohne auf die eigenen vier Wände zu verzichten. Einige davon hat der Autor Daniel Fuhrhop in einem Ratgeber mit vielen Beispielen zusammengefasst*. Im bayrischen Ort Weyarn räumten zum Beispiel viele Ältere ihr Einfamilienhaus und zogen in ein neu errichtetes Mehrfamilienhaus. Ähnliche Projekte gibt es auch anderswo. Der freiwerdende Wohnraum kann dann wiederum von jungen Familien genutzt werden. Umziehen ist für viele Ältere ein schwieriger Prozess, auch weil geeignete Alternativen oft fehlen. „Es wäre gut, wenn wir ein Tauschrecht zu gleichen Konditionen hätten, die Miete der Wohnungen dürfte sich also nach einem Tausch nicht ändern“, sagt Fuhrhop. Bisherige Versuche, durch Wohnungstausch gegen den Mangel vorzugehen, waren auch wegen dieses Mangels nicht sehr erfolgreich.

    Ein weiterer Pluspunkt ist die gegenseitige Hilfe beim Älterwerden. Hier bieten auch soziale Einrichtungen gemeinschaftliches Wohnen an, etwa die Bremer Caritas. Nach eigenen Angaben berechnet die Caritas für ein WG-Zimmer 886 Euro. Enthalten ist dabei neben der Kaltmiete auch schon das Haushaltsgeld für Lebensmittel, eine Betreuungskraft sowie eine Servicepauschale. 

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    Eine andere aussichtsreiche Wohnform sieht Experte Fuhrhop im Modell Wohnen für Hilfe“. In 30 Städten gibt es das schon. So kann ein freier Raum zum Beispiel an eine Studentin oder einen Studenten vergeben werden, der oder die im Gegenzug die Einkäufe erledigt oder leichte Pflegeaufgaben übernimmt. „Die jungen Leute zahlen keine Miete, höchstens eine kleine Beteiligung an den Wohnkosten“, erläutert der Experte, „aber sie leisten Gesellschaft und helfen im Alltag.“ Nachbarländer seien dabei sehr viel weiter und arbeiteten professioneller. Das Modell könne sich weiter verbreiten, wenn der Staat über Netzwerkstellen die nötigen Kenntnisse bereitstellen würde. 

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    In einer Alters-WG wird sich nach einigen Jahren zwangsläufig ein gewisser Pflegebedarf ergeben. Auch hier erleichtert das Teilen des Wohnraums die Versorgung. So kann neben der Hilfestellung untereinander auch eine gemeinsam bezahlte Pflegekraft bei Bedarf helfen. Ziehen mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen, bekommt die Senioren-WG dieselben Pflegeleistungen wie Senioren, die allein leben. Unter den Stichworten „Senioren-WG“ oder Pflege-WG“ finden sich dazu im Internet viele Angebote und Beispiele.

    *Buchtipp: Daniel Fuhrhop, Entrümpeln, Einrichten, Wohlfühlen: 66 praktische Ideen für entspanntes Leben und Arbeiten zu Hause. Oekom-Verlag, 16 Euro.