Berlin. Altersrentner dürfen ihr Einkommen mit Zusatzjobs aufbessern, alle Einschränkungen sind aufgehoben. Dennoch bleiben einige Fallstricke.
Rente oder Arbeit? Immer öfter geht beides. In Deutschland steigt seit vielen Jahren die Zahl derjenigen Ruheständler, die sich mit einem Zusatzjob noch etwas dazuverdienen. Oft tun sie das, weil die Altersbezüge nicht zum Leben reichen. Häufig geht es aber auch darum, sich sinnvoll zu betätigen und seine Erfahrung einzubringen. Der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstregeln für Rentner zuletzt erheblich gelockert. Dennoch gibt es ein paar Fallstricke, die Ruheständler kennen sollten. Ein Überblick.
Wie viel Geld dürfen Rentner dazuverdienen?
Schon in der Vergangenheit konnte unbegrenzt dazuverdienen, wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hatte und sich in den Ruhestand verabschieden wollte. Einschränkungen gab es für Frührentner – aber die sind Anfang 2023 weggefallen. Das bedeutet: Wer beispielsweise mit 63 oder 64 Jahren vorzeitig in Altersrente geht, kann jetzt in unbegrenzter Höhe Geld dazuverdienen, ohne dass dies auf die Rentenzahlung angerechnet wird. Bis Ende 2022 galt eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Der Betrag, der darüber lag, wurde teilweise von der Rente abgezogen. Wichtig: Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen betrifft nicht Erwerbsminderungsrenten. Hier gelten gesonderte Regeln.
Warum gibt es keine Einschränkungen für Frührentner mehr?
Das ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf den zunehmenden Fachkräftemangel. Die Bundesregierung will Anreize für Beschäftigte schaffen, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Während der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber bereits die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben, um ein personelles Ausbluten wichtiger Sektoren wie zum Beispiel des Gesundheitswesens zu verhindern. Anfang 2023 fielen die Grenzen dann ganz weg. „Die Hinzuverdienstregelungen gelten in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen“, betont die Deutsche Rentenversicherung.
Lohnt es sich überhaupt, früher in Rente zu gehen und dennoch weiterzuarbeiten?
Das kommt auf den Einzelfall an. Zunächst einmal: Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, aber dennoch in Rente gehen will, kann das frühestens mit 63 Jahren tun. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, werden allerdings 0,3 Prozent der bereits erworbenen Rentenansprüche abgezogen. Das gilt dann bis zum Lebensende, Rentenerhöhungen schlagen entsprechend weniger durch.
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise an. Für den Geburtsjahrgang 1960 etwa liegt sie bei 66 Jahren und vier Monaten, ab dem Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass sich die Abzüge für Frührentner schnell auf zehn Prozent und mehr summieren können. Der Effekt lässt sich mindern, indem man als Frührentner zunächst eine Teilrente (zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente) beantragt.
Wie geht der Fiskus mit arbeitenden Rentnern um?
Die Einkommen von Rentnern werden genauso versteuert wie die von Arbeitnehmern oder Selbstständigen. Wer eine Altersrente bezieht und überdies noch ein stattliches Gehalt, wird in vielen Fällen auch viel Steuern zahlen müssen. Bei Singles etwa greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von knapp 63.000 Euro.
Allerdings berücksichtigt der Fiskus nicht die gesamte Rente, sondern nur einen Teil davon. Wie hoch der ausfällt, hängt von dem Jahr ab, in dem man in Rente geht. Wer das 2023 tut, muss 83 Prozent seiner ersten vollen Jahresrente versteuern, 17 Prozent bleiben steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil steigt jedes Jahr um einen Prozentpunkt an. Wer 2040 in Rente geht, wird ab dann die komplette Rente versteuern müssen. Hintergrund ist der langfristige Übergang von der vor- zur nachgelagerten Besteuerung von Renten.
Diese Regelung könnte aber schon bald angepasst werden. Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes, der vom Kabinett verabschiedet wurde, sieht vor, dass dieser Übergang entschleunigt wird, wodurch die Steuerlast für Rentner sinken würde. (Hier lesen Sie mehr zu dem geplanten Gesetz.)
Ab welchem Jahreseinkommen werden Steuern fällig?
Die große Mehrheit der Rentner zahlt gegenwärtig überhaupt keine Steuern, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Der beträgt in diesem Jahr 10.908 Euro für Singles, bei gemeinsam veranlagten Paaren ist es das Doppelte. Wer neben der Rente arbeitet und über diesen Betrag kommt, rutscht in die Steuerpflicht. Berücksichtigt werden auch andere Einkommen, etwa aus Vermietungen oder Kapitalanlagen. Wer als Rentner nur einem Minijob auf 520-Euro-Basis nachgeht und keine weiteren Einkünfte hat, wird in vielen Fällen keine oder nur sehr wenig Steuern zahlen müssen.
Was müssen jobbende Rentner in Sachen Krankenversicherung beachten?
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, zahlt darauf die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Auch den Zusatzbeitrag teilen sich Rentner und Rentenversicherung. Bei Zusatzjobs können besondere Regeln für Frührentner gelten. Der Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld entfällt mitunter. Deshalb greift hier womöglich der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent auf das Arbeitseinkommen, den sich der Rentner wiederum mit dem Arbeitgeber teilt. Wer als Frührentner weiterarbeitet, ist auch rentenversicherungspflichtig. Das heißt, dass man auf diese Weise die eigenen Rentenansprüche bis zum Erreichen des regulären Eintrittsalters steigern kann.
Wo gibt es weitergehende Informationen?
Wer überlegt, vorzeitig in Rente zu gehen – ob mit oder ohne Hinzuverdienst –, sollte sich vorher beraten lassen. Die richtigen Ansprechpartner sind die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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