Wesel. Auf der B8 und der B58 in Wesel ist jeden Tag viel Verkehr. Genaue Zahlen zeigen die Lärmbelastung auf, von der tausende Menschen betroffen sind.

  • Tausende Menschen in Wesel sind von Verkehrslärm betroffen.
  • Besonders stark befahren sind die Bundesstraßen B8 und B58.
  • Wie viele Autos hier unterwegs sind und wo es in Wesel besonders laut wird.

Man kann ihm kaum aus dem Weg gehen und im schlimmsten Fall macht er krank: Die Rede ist von Lärm. Nach Angaben der Krankenkasse Barmer zählt er in Deutschland zu den am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen, vier von zehn Menschen fühlen sich demnach hierzulande von Straßenlärm belästigt. Laut der Weltgesundheitsorganisation drohen ernsthafte gesundheitliche Folgen, wenn Menschen ständig einer zu lauten Geräuschkulisse ausgesetzt sind – dazu gehören beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen oder ein Tinnitus. Um die Bürgerinnen und Bürger davor zu schützen, sind Kommunen verpflichtet, sogenannte Lärmaktionspläne zu erstellen und sie regelmäßig zu aktualisieren. Für Wesel liegt die neue Fassung nun vor, sie soll in den nächsten Wochen erst vom Umweltausschuss und anschließend vom Rat beschlossen werden.

Viele Menschen sind in Wesel von Verkehrslärm betroffen

Erarbeitet hat den neuen Lärmaktionsplan der Stufe vier das Düsseldorfer Ingenieurbüro Peutz im Auftrag der Stadt. Grundlage dafür sind die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundeslärmschutzgesetz. Ziel dieser Richtlinie ist es, ein Konzept aufzustellen, um den Umgebungslärm in einer Stadt zu bewerten und zu bekämpfen. So sollen Auswirkungen auf die Gesundheit und Lärmbelästigungen verhindert oder zumindest vermindert werden. Außerdem sollen ruhige Gebiete vor Lärm geschützt werden.

Aber was gilt überhaupt als Lärm? In Deutschland wurden dafür verschiedene Grenzwerte festgelegt, die beim Bau oder der Sanierung von Straßen oder Zugstrecken zur Anwendung kommen. Im Aktionsplan des Ingenieurbüros wird zwischen mehreren Stufen unterschieden: So sind in Wesel tagsüber statistisch gesehen 3666 Menschen einem Lärmpegel von 55 bis 59 Dezibel ausgesetzt. Ab einer Dauerbelastung von 60 bis 65 Dezibel und mehr spricht die Lärmwirkungsforschung von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Das trifft in Wesel rund 4450 Menschen alleine durch den Straßenverkehr. Rechnet man auch noch die Zuglinie hinzu, sind in der Hansestadt über 8100 Personen täglich einem mehr oder weniger starken Lärmpegel ausgesetzt, der durch Verkehr ausgelöst wird – das entspricht 13,2 Prozent der Bevölkerung. Zur Einordnung: 60 Dezibel entsprechen ungefähr der Lautstärke einer normalen Unterhaltung, nur eben in Dauerschleife von 6 bis 22 Uhr.

Nach den Auswertungen des Fachbüros sind das die sieben Lärm-Hotspots in Wesel:

  • B8: Bocholter Straße bis Hamminkelner Landstraße
  • B8: Hamminkelner Landstraße bis Nordstraße
  • B8: Nordstraße bis Herzogenring
  • B8: Herzogenring bis Schillstraße
  • B58: Südring bis Dinslakener Landstraße
  • B58: Dinslakener Landstraße bis Kaiserring
  • B58: Friedensstraße bis B70

Betroffen sind also wenig überraschend die beiden Hauptverkehrsachsen durch die Stadt. Die Experten aus Düsseldorf schlagen ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor, wie die Lärmbelästigung dort gesenkt werden kann: von der Stärkung des ÖPNV über zeitliche Beschränkungen für Lastwagen oder dem Bau von Kreisverkehren. Über konkrete Umsetzungen muss allerdings die Politik entscheiden. Als einzige langfristige Maßnahme wird im Lärmaktionsplan der Bau der Südumgehung genannt. Wenn die komplett fertiggestellt ist, was allerdings nicht vor 2030 der Fall sein wird, dürften viele geplagte Anwohner aufatmen. Denn die Belästigung durch Straßenlärm soll durch die neue Umgehungsstraße für rund 4600 Personen deutlich sinken.

Ebenfalls ausgewertet haben die Ingenieure die Anzahl der Autos, Busse, Lastwagen oder Motorräder, die täglich auf den Straßen in Wesel unterwegs sind. Erfasst werden müssen dabei laut der gesetzlichen Vorgaben nur Bundesstraßen, Landesstraße oder sonstige grenzüberschreitende Straßen, auf denen im Jahr mindestens drei Millionen Fahrzeuge unterwegs sind. Im Stadtgebiet betrifft das die in der folgenden Karte dargestellten Straßen und Abschnitte:

Erfasst werden für den Lärmaktionsplan der Stadt nur diese genannten Straßen, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Für die Zugstrecken ist nicht die Kommune zuständig, sondern das Eisenbahnbundesamt für das gesamte Bundesgebiet. Die Anzahl der Betroffenen durch Zuglärm ist aber in die Statistik eingearbeitet. Ruhestörungen durch Industrie oder Gewerbe werden hingegen nicht ermittelt. Das liegt daran, dass die Stadt Wesel aufgrund ihrer geringen Bevölkerungsdichte nicht als Ballungsraum ausgewiesen ist, erst dann ist die Erfassung dieser Lärmquellen verpflichtend, heißt es in dem Bericht.