Wesel. Wildangler sorgen für Unruhe in Wesel: Segler und Fischereiaufseher berichten von Zwischenfällen. SPD fordert mehr Kontrollen.
Immer wieder soll es an Rhein und Lippe in Wesel zu Problemen mit Wildanglern kommen. Das zumindest sagt die SPD und bringt das Thema nun per Antrag in die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr. Laut der Sozialdemokraten habe es in der Vergangenheit „aggressive Begegnungen“ von Anglern, Sportbootfahrern und Kontrolleuren der Angelverbände mit Wildfischern gegeben, beispielsweise sollen kleinere Sportboote mit Steinen beworfen worden sein. Die Fraktion fordert jetzt, nebst eines Berichtes der Verwaltung, auch verstärkte Kontrollen mit Polizeibegleitung.
Dass es zwischen Bootfahrern und Anglern im Bereich des Yachthafens schon zu Auseinandersetzungen gekommen sei, bestätigt auf Anfrage der NRZ Ulrich Bleier, Vorsitzender der Segelabteilung der RTGW. Er führt an dieser Stelle Ausbildungsfahrten durch und schon mehrfach seien dabei Bootsfahrer und Angler aneinandergeraten, scheinbar, weil die Angler sich durch die Boote gestört fühlten. „Ob diese Angler jetzt wild sind, kann ich nicht sagen“, schränkt Bleier ein, kann aber von mehreren Erlebnissen berichten. Sätze wie „macht doch, dass ihr wegkommt“ oder „fahrt doch woanders“ seien da gerufen worden. „Das ist natürlich nicht das Wahre“, ärgert sich Bleier. Zumal es auch normal ist, dass in einem Hafen Boote fahren. Von einem Fall, in dem auch Steine in Richtung Boot geflogen seien, habe er zwar gehört, sei allerdings selbst nicht dabei gewesen.
Angeln ist streng reglementiert
Wer in Deutschland legal angeln will, braucht zunächst einen Fischereischein, gemeinhin auch Angelschein genannt. Den bekommt nur, wer vorher die sogenannte Fischereiprüfung bestanden hat. Zusätzlich sind für einzelne Gewässer Angelerlaubnisse nötig, die sogenannten Fischereierlaubnisscheine. Wer etwa im Rhein angeln möchte, braucht den „Rheinschein“, in der Lippe ist die „Lippekarte“ nötig. Außerdem gibt es Angelvereine, die Karten für Gastangler an ihren Vereinsgewässern ausgeben. Beispielsweise ist der Auesee Vereinsgewässer des ASV. Auch die Landzunge am Yachthafen gehört angeltechnisch dem ASV, sodass Nicht-Vereinsmitglieder eine Gastkarte brauchen – allerdings nur auf der Seite zum Hafen hin. Auf der Flussseite ist wieder der „Rheinschein“ nötig. Außerdem gibt es Stellen, beispielsweise auf der linken Rheinseite von der Rheinbrücke an flussaufwärts, an denen das Angeln ganz verboten ist.
Von Problemen mit Wildanglern weiß auch Stefan den Brok zu berichten. Er sitzt im Vorstand des Angelsportvereins Wesel (ASV) und ist außerdem als Fischereiaufseher sowohl auf den Angelflächen seines eigenen Vereins als auch für die Rheinfischereigenossenschaft am Rhein in Wesel unterwegs. Doch der Kontrollmechanismus, sagt er, sei ausbaufähig. „Wenn wir ankommen, ist es meistens so, dass die einfach wegrennen.“ Machen könne man da nicht viel, denn die Befugnisse der Fischereiaufseher sind begrenzt. Zwar dürfe er kontrollieren, ob die Angler sich an alle Regeln halten und deren Papiere und Ausrüstung, aber: „Ich darf niemanden festhalten, bis die Polizei kommt.“ Das dürfe nur die Ordnungsbehörde. Abgesehen davon, bestehe auch ein Risiko für die Fischereiaufseher, die in der Regel allein unterwegs sind. Den Brok selbst ist selbst zwar noch nicht auf aggressive Wildangler getroffen, aber er weiß von Kontrolleurkollegen, die schon mit Wildanglern aneinandergeraten seien.
Von der Unteren Fischereibehörde (in diesem Fall ist es der Kreis Wesel) habe es sogar vor einigen Wochen ein Treffen gegeben, bei dem darüber gesprochen wurde, dass es sinnvoller sei, wenn die Fischereiaufseher in Teams von zwei bis drei Personen unterwegs wären, sagt den Brok. Umgesetzt worden sei das bislang nicht. Die Problematik liege darin, dass die Fischereiaufseher diese Aufgabe ehrenamtlich ausüben, daher auch selbst entscheiden, wann sie wo kontrollieren. Schließlich müssen sie das auch mit dem Privat- und Arbeitsleben vereinbaren. „Da muss mehr von den Behörden selbst kontrolliert werden“, findet den Brok, „und auch wir Kontrolleure müssten öfter kontrolliert werden.“ Die Untere Fischereibehörde könne die Aufseher zwar an bestimmte Stellen schicken, doch passiere das nur „sehr selten“.
Die Wildangler (oder „Schwarzangler“) erkennen die Fischereiaufseher meist schon von weitem daran, dass sie keinen sogenannten „Unterfangkescher“ dabei haben. Außerdem geben auch Zeit und Ort gelegentlich einen Hinweis. Schwarzangler, sagt den Brok, seien „wie Einbrecher“: Sie kommen am liebsten spät am Abend oder früh am Morgen oder suchen Stellen auf, die schlecht zu kontrollieren sind – beispielsweise den Lippemündungsraum, wo gerade die Südumgehung gebaut wird. Und auch, wenn sie da waren, hinterlassen sie oftmals Spuren. An der Landzunge zwischen Yachthafen und Kombibad etwa blieben oft Bleie mit Angelhaken liegen: „Das ist nicht gut für uns als Verein und auch nicht für die Umwelt“, sagt Stefan den Brok.
Eine Anfrage der NRZ zum Thema Wildfischen konnte der Kreis Wesel bis Redaktionsschluss nicht beantworten, kündigte aber an, es in der kommenden Woche zu tun.