Wesel. Die Stadt Wesel drängt auf die verschärfte Einhaltung der Gestaltungssatzung. Doch es gibt Werbungen, die schon seit Jahrzehnten hier hängen.

In der Weseler Fußgängerzone erinnern manche Werbeschilder an längst vergangene Zeiten. Eines dieser Beispiele hängt an einer Hausfassade an der Brückstraße – ironischerweise direkt über dem Burger-Restaurant, das von der verschärften Umsetzung der Gestaltungssatz betroffen ist und seinen Schriftzug über dem Eingang entfernen musste. Auf dem Schild darüber wird in weißer Schrift auf blauem Grund für das seit mindestens 20 Jahren an dieser Stelle geschlossene Geschäft „Hobby Bauhaus“ geworben – früher eine beliebte Anlaufstelle für Bastelfreunde in Wesel.

Warum muss dieses Schild nicht entfernt werden, obwohl es längst nicht mehr den Vorgaben der Gestaltungssatzung entspricht? „Uns fehlt die rechtliche Handhabe“, erklärt Martin Prior, der bei der Verwaltung den Fachbereich Stadtentwicklung leitet. Denn die Gestaltungssatzung, die für mächtig Ärger unter Weseler Händlerinnen und Händlern gesorgt hat, gilt in ihrer Grundfassung erst seit 2012. Für alle Werbebanner, die davor errichtet wurden, gilt deshalb ein Bestandsschutz. Die Stadt hat zwar Kontakt mit dem Eigentümer des Gebäudes aufgenommen, der will den Schriftzug aber nicht freiwillig entfernen lassen. Also bleibt er hängen – außer es würde etwas daran verändert. Denn dann hätte die Stadt eine Handhabe und die Regeln der Gestaltungssatzung kämen zur Anwendung, bisher deutet darauf allerdings nichts hin.

Wie lange die Werbung genau dort hängt, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. 30 Jahre sind es mindestens, vielleicht sogar 50. „Ich kann mich daran erinnern, schon als Kind in dem Bastelgeschäft eingekauft zu haben“, berichtete Bürgermeisterin Ulrike Westkamp am Mittwoch im Ausschuss für Stadtentwicklung. Der Hobbyladen Bauhaus zog später noch von der Brückstraße zur Korbmacherstraße und schloss dann Mitte der 2000er Jahre.