Schermbeck. Die Besitzer der Gärten eines Schermbecker Grüngürtels haben ein Recht auf eine klare Festlegung: Die Behörden müssen sich schon einigen.

Einer der Betroffenen hat es genau richtig zusammengefasst: Es kann nicht sein, dass eine Behörde die Verantwortung auf eine andere schiebt und letztlich der Schwarze Peter bei den Grundstückseigentümern landet. Mit anderen Worten: Ob der Grüngürtel letztlich als Grünland oder Bauland gilt, muss die Gemeinde Schermbeck mit dem Finanzamt Wesel klären.

Es kann aber nicht sein, dass die Kommune dort das Bauen für alle Zeiten verbietet und das Finanzamt den wesentlich höheren Bodenrichtwert für bebaubaren Grund ansetzt. Spätestens nach den ersten ausführlich begründeten Einsprüchen der Betroffenen hätten die Behörden sich untereinander austauschen und zu einer klaren Festlegung kommen müssen. So darf man die Bürger jedenfalls nicht behandeln.