Wesel. In einem Instagram-Video wird das Berufskolleg Wesel runtergemacht, fast eine Million Nutzer haben es schon gesehen. Wie die Schule damit umgeht.
- Ein Instagram-Video zieht weite Kreise und stellt das Weseler Berufskolleg in schlechtem Licht dar.
- Der Beitrag über das Berufskolleg auf Instagram wurde mehr als 950.000 mal aufgerufen.
- Warum die Weseler Schule sich nicht wehren kann.
Zu wahrlich zweifelhaftem Internet-Ruhm kommt gerade das Berufskolleg Wesel: Ein Instagram-Account, dessen Geschäftsmodell es ist, die vermeintlich „lustigsten“ Google-Bewertungen verschiedener Orte, Behörden und Institutionen zu Videos zusammenzustellen, hat sich die Schule in der Feldmark vorgenommen. Und die kommt in dem rund einminütigen Streifen gar nicht gut weg.
Berufskolleg Wesel: Selektive Auswahl lässt Schule schlecht dastehen
Denn die Kommentare, die der Verfasser-Account namens „lustigegooglebewertungen“ zusammengeschnitten hat, sind extrem selektiv ausgewählt: Von den 68 Google-Bewertungen, die derzeit vom Berufskolleg vorliegen, haben lediglich 15 Eingang in das Video gefunden. Überwiegend sind es die schlechten 1- oder 2-Stern-Bewertungen, lediglich eine 3-Sterne-Bewertung ist darunter. Und von denen sind Kommentare wie „Irrenhaus Schule“ oder „Das beste ist Burger King 100 m weiter“ noch die netteren. Hinzu gesellen sich Kommentare über einen Lehrer-Streit vor vier Jahren, die inhaltlich einfach falsch sind, etwas Fäkalhumor und ein Rassismus-Vorwurf.
Betrachtet man im Gegensatz dazu die Gesamtheit der Google-Bewertungen, fällt auf: Es gibt auch insgesamt 18 5-Sterne-Bewertungen und immerhin sieben 4-Sterne-Bewertungen – Stimmen, die zum Teil ausdrücklich und ausführlich die engagierten Lehrer oder die Schule als Gesamtkonzept loben. Bloß waren diese dem Video-Produzenten offenbar nicht „lustig“ genug, sodass sie in dem Instagram-Video, das seit seinem Erscheinen vor etwa zwei Wochen rund 970.000 mal angesehen wurde und von mehr als 18.000 Nutzern mit einem Herzchen versehen wurde, gar nicht auftauchen.
Weseler Schule hat keine Handhabe gegen Google und Co.
„In Summe ist es frustrierend“, hält der ständige Vertreter der SchulleitungMarkus Höhmann fest. Ihm sind die Kommentare, die in dem Video eingeblendet und dazu mit monotoner Computer-Stimme vorgetragen werden, bekannt – schließlich handelt es sich nur um zitierte Google-Bewertungen, die teilweise schon Jahre alt sind. Und die hat die Schule längst im Blick: „Ein Mitglied der erweiterten Schulleitung hat sich bei Google registrieren lassen, um Bewertungen und Bilder dort einzusehen, zu bewerten und gegebenenfalls zu melden“, erläutert Höhmann. „Jede neue Rezension wird dieser Person angezeigt, die je nach Inhalt entscheidet, diese bei Google zu melden.“
Doch die Realität zeige, dass die gemeldeten Inhalte nur selten auch entfernt werden. Relativ sensibel sei der Suchmaschinengigant zwar bei Hass und Hetze, doch solange etwas nur eine Meinung ist, verstößt es formell nicht gegen die Google-Richtlinien, gleiches gilt für Instagram. Ein Beispiel: „Viele ausländerfeindliche Lehrer“ ist einer der Kommentare, der Höhmann besonders ärgert. Als Meinungsäußerung verstößt er nicht gegen die Richtlinien von Google oder Instagram und kann nicht entfernt werden. Er bleibt also stehen und wird auch ein Jahr später noch gesehen oder sogar – wie jetzt in diesem Video – reproduziert. Ob es inhaltlich stimmt oder nicht ist dabei, zumindest für Google und Co., völlig irrelevant, allerdings natürlich auch schwer zu belegen.
Etwas gegen die Negativ-Kommentare tun kann die Schulleitung kaum, da gegen keine rechtlichen Bedingungen von Google verstoßen wird. Auch kann die Schule nicht auf jeden Kommentar eine Antwort verfassen, schon weil manche einfach offensichtlich unsinnig sind – wie etwa eine Beschwerde über die Dicke des Toilettenpapiers.
Insgesamt, hält Höhmann fest, sei der gesamte Bereich Social Media schwierig für Schulen. Dagegen steuern könne man lediglich, indem man die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler fördert, sodass sie erkennen, wann etwas berechtigte Kritik und ausgewogenen Berichterstattung ist und wann eben nicht.