Wesel. Der Taucherparkplatz soll gebührenpflichtig werden – mit Ausnahmen. Politik stimmt auch für Änderung der Parkgebühren am Auesee in Wesel.
Die Stadt will wie berichtet die Parkgebühren rund um den Auesee und am Kombibad neu organisieren. So soll das obligatorische Ganztages- oder Feierabendticket für Aueseebesucher zugunsten eines Parkscheinautomaten mit stündlicher Gebühr abgeschafft und auch der Taucherparkplatz künftig gebührenpflichtig werden – hier stimmte die Politik allerdings einer Ausnahme für bestimmte Personen zu.
Der Schul- und Sportausschuss sprach sich jetzt für das neue Parkkonzept aus, kommende Woche hat der Rat das letzte Wort. Bis auf eine Gegenstimme war sich die Politik mit der Verwaltung einig, dass auf dem Parkplatz mit 45 Stellflächen die Taucher sowie die Bootssportler die Parkgebühren erstattet bekommen sollen. Auch für Spieler auf dem neuen Minigolfplatz sollen die Gebühren mit dem Eintritt verrechnet werden.
Diese Regeln gelten fürs Parken am Kombibad und am Rhein in Wesel
Ansonsten sieht das Konzept, das nach der Fertigstellung des Kombibades in Kraft treten soll, folgendes vor: Am Rheinbad werden ebenfalls Parkscheinautomaten installiert, Badbesucher erhalten die Parkgebühr erstattet. Gebührenfrei bleiben der Parkplatz an der Festwiese, der nach dem Umbau 156 Stellplätze haben wird, und die Fläche an der Kleingartenanlage „Römerwardt“.
Auf dem Parkstreifen Am Yachthafen (30 Plätze) und „In der Aue“ (65 Plätze) können Besucher mit Parkscheibe maximal drei Stunden frei parken. Der Parkplatz am Stadion wird weiter nur für besondere Veranstaltungen und Aktivitäten im Stadion geöffnet. (rme)