Schermbeck/Münster. Zwei Hundehalter aus Schermbeck haben vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die höhere Besteuerung von Listenhunden geklagt. Was dabei heraus kam.

Der Streit um die erhöhte Hundesteuer für zwei Mischlinge in Schermbeck (die NRZ berichtete) ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster beendet worden. Zwei Hundehalter hatten gegen ihre jeweiligen Steuererlasse geklagt, da ihre Vierbeiner als sogenannte „Listenhunde“ eingestuft wurden und daher entsprechend höher besteuert wurden. In den beiden Fällen kam das Gericht allerdings zu zwei unterschiedlichen Entscheidungen.

Hundehalter bezweifeln den Zusammenhang von Rasse und Gefahrenpotenzial

Der Schermbecker Streit um die höhere Steuer bei vermeintlich gefährlichen Hunderassen geht zurück bis ins Jahr 2019. Da nämlich hatte die Gemeinde Schermbeck – gemäß ihrer Hundesteuersatzung – für den Halter eines American-Staffordshire-Terrier-Mischlings den Steuerbescheid erlassen, natürlich mit dem erhöhten Betrag. Zum Vergleich: Die reguläre Hundesteuer liegt in Schermbeck bei 73,20 Euro im Jahr, Listenhunde und Mischlinge aus Listenhunderassen schlagen hingegen mit 560 Euro zu Buche.

Das wollte der Hundehalter nicht akzeptieren und legte Widerspruch ein. Gleiches tat ein weiterer American-Staffordshire-Terrier-Mischlingsbesitzer. Sie argumentieren, dass alleine die Angabe der Rasse nicht darüber entscheiden dürfte, wie gefährlich der Hund sei. Deshalb klagten beide zunächst vor dem Verwaltungsgericht, das beide Klagen jedoch abwies. Deshalb gingen die Hundebesitzer in die nächst höhere Instanz – das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Gutachten wird angezweifelt

Im Zuge des Rechtsstreits wurde auch ein Gutachten vom Kreisveterinäramt erstellt, eine sogenannte Phänotypbeurteilung. „Bei der Beurteilung des Phänotyps wird versucht, reinrassige oder Mischlingshunde aufgrund ihrer äußerlichen Merkmale, wie Größe, Gewicht, Kopfform, Körperbau, Bemuskelung und dem Verhältnis der einzelnen Partien zueinander, bestimmten Rassen zuzuordnen“, erläutert Kreissprecherin Eva Richards dazu. „Die Zuordnung ist zunächst wichtig für die Einstufung nach dem Landeshundegesetz. Etwaige Auswirkungen auf die Hundesteuererhebung sind Angelegenheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.“

Und jetzt wird die Geschichte kurios: In dem einen Fall ergab die Phänotyp-Beurteilung, dass es sich tatsächlich um einen American-Staffordshire-Terrier-Mix handelt. Das Gericht hat diese Bestimmung anerkannt und die Klage abgewiesen. Der Halter muss also weiterhin die hohe Steuer zahlen.

Im zweiten Fall aber war das Kreisveterinäramt zu dem Schluss gekommen, dass es sich nicht (wie ursprünglich angemeldet) um einen American-Staffordshire-Terrier-Mix sondern um einen American-Bulldog-Mix handele. Für die Steuer wäre das egal gewesen, beide würden dem gleichen höheren Steuersatz unterliegen. Nun aber hielt das OVG das Gutachten in diesem Fall für nicht plausibel und kam zu dem Schluss, es könne sich bei diesem Hund auch um einen Englische-Bulldoggen-Mischling handeln. Und weil die Englische Bulldogge kein Listenhund ist, darf dieser Hund auch nicht mit dem erhöhten Steuersatz belegt werden.

„Das bedeutet natürlich, dass wir einen neuen Steuerbescheid erlassen müssen“, erläutert Gerd Abelt von der Gemeinde Schermbeck. Die seit 2019 bezahlten höheren Steuern muss sie dem Halter erstatten bzw. präziser mit dem regulären Steuersatz verrechnen und die Überzahlung erstatten.

Klagen gegen Hundesteuer sind sehr selten

Obwohl es immer wieder zu Diskussionen um Listenhunde und ihre Besteuerung kommt, sind Fälle, in denen dagegen vorgegangen wird, insgesamt sehr selten. So hat das Kreisveterinäramt für die vergangenen drei Jahre insgesamt 164 Hunde begutachtet: „Etwa ein Drittel betraf die Phänotypbeurteilung.“

Und auch in den umliegenden Städten kommt es nur selten zu Widersprüchen, geschweige denn zu Klagen: So verzeichnet etwa die Stadt Wesel den letzten Widerspruch gegen die erhöhte Hundesteuer im Jahr 2021. Auch hier hatte es eine Phänotyp-Beurteilung gegeben und schlussendlich sogar einen DNA-Test, der das fragliche Tier als Old-English-Bulldog-Mischling ausgewiesen hatte. Die letzte Klage allerdings liegt sogar schon über zehn Jahre zurück: Damals hatte sich der Halter zweier Listenhunde gegen die erhöhte Listenhund-Steuer zu wehren versucht, auch seine Klage wurde abgewiesen.

Ebenso seien in Hamminkeln die letzten Klagen mit Hundesteuer-Bezug Jahre her, erläutert Bürgermeister Bernd Romanski. Damals war es einmal um einen Jagd- und einmal um einen Hofhund gegangen. „Allerdings haben wir auch keine Kampfhundbesteuerung“, so Romanksi weiter, „weil es genau deswegen immer wieder zu Theater kommt.“