Wesel. In NRW gibts es Lockerungen bei den Corona-Regeln für Altenheime und Krankenhäuser. Doch die Betreiber in Wesel gehen teilweise andere Wege.
Seit dem 23. Dezember gibt es gelockerte Corona-Regeln in NRW: Für einen Weihnachtsbesuch im Pflegeheim oder Krankenhaus brauchen Besucher erstmals seit Beginn der Pandemie keinen offiziellen Corona-Testnachweis mehr. Ein Selbsttest reicht in der Regel aus. Das regelt die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes. An der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ändern sich aber nichts.
Besucherinnen und Besucher werden künftig verpflichtet, sich vor einem Besuch im Pflegeheim, Krankenhaus oder im Gefängnis selbst auf das Coronavirus zu testen. Der Test muss am Tag des Besuchs erfolgt sein, nicht früher. Beim Betreten der Einrichtung dürfen Besucher gefragt werden, ob sie aktuell negativ getestet sind. Allerdings ist diese neue Regelung umstritten, in Wesel gibt es auch Ausnahmen. Wir haben bei der Pro Homine, zu der das Marien-Hospital sowie mehrere Altenheime gehören, und beim Evangelischen Krankenhaus nachgefragt, was jetzt gilt.
Im Marien-Hospital bleiben die Zutrittsregeln zunächst unverändert. Bedeutet: Ein offizieller Test aus einem Testzentrum ist weiterhin erforderlich. Testzentren, die auch während der Feiertage geöffnet sind, befinden sich direkt neben beiden Krankenhäusern. „Dies hat die Pro Homine auf Grundlage ihres Hausrechts entschieden, weil aktuell deutlich mehr Mitarbeitende und auch Patienten als üblich erkrankt sind und das Krankenhaus seiner Fürsorgepflicht nachkommt, um Mitarbeiter und Patienten nicht zusätzlich zu belasten“, so Sprecher Gerd Heiming. Es gibt auch stichprobenartige Eingangskontrollen.
Abhängig von der weiteren Entwicklung der allgemeinen Krankheitswelle soll zu gegebener Zeit über Lockerungen entschieden werden. In den Senioreneinrichtungen der Gruppe (darunter das Nikolaus-Stift, das Martinistift und das St. Lukas in Wesel) werden die neuen Zutrittsregelungen umgesetzt, es ist also kein offizieller Testnachweis mehr nötig. Für den Zutritt reicht die mündliche Auskunft. In Zweifelsfällen wird aber vor Ort ein Test gefordert.
Im Evangelischen Krankenhaus Wesel ist ein Schnelltest notwendig
Auch im Evangelischen Krankenhaus ist weiterhin ein aktueller Schnelltest notwendig. Keine weiteren Beschränkungen gibt es bei der Anzahl der Besucherinnen und Besucher. „Wir bitten aber darum, eine größere Anzahl in den Patientenzimmern zu vermeiden und wenn möglich auch auf andere Aufenthaltsbereiche auszuweichen“, heißt es vom Krankenhaus. Zudem ist weiterhin die Maskenpflicht (FFP2-Maske) zum Infektionsschutz zwingend einzuhalten.
Das EVK hat sich auch bei seinen Alten- und Pflegeheimen entschlossen, von seinem Recht Gebrauch zu machen, andere Zugangsregeln anzuwenden. So werden Besucher des Heimes Kiek in den Busch gebeten, weiter das Testzentrum am EVK zu nutzen. Für die anderen Heime gilt: Besucher erhalten vor Ort einen Test, um direkt einen Selbsttest durchzuführen, damit das Ergebnis belegbar bleibt. (rku/rme)