Schermbeck. In Schermbeck soll das Aufstellen von Werbeplakaten stärker reguliert werden – die Fraktion der Grünen fordert eine neue Satzung.
Die Schermbecker Grünen wollen das Aufstellen von Werbeplakaten im Gemeindegebiet stärker regulieren. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, dafür eine entsprechende Satzung zu entwerfen, heißt es in einem Antrag der Fraktion, über den am 20. Oktober im Planungssauschuss abgestimmt wird.
Die Grünen fordern vor allem, dass von Werbeplakaten keine Gefahren für die Verkehrssicherheit ausgesehen dürfen – Wahlwerbung an Verkehrsschildern, Masten sowie Ampeln soll verboten werden. Auch innerhalb von Kreisverkehren und auf Verkehrsinseln soll künftig keine Werbung mehr angebracht werden. Ebenso dürfe der Blick auf Fußgängerüberwege nicht durch Plakate versperrt sein.
Geht es nach den Grünen, soll Wahlwerbung an Bäumen mittels eines Ständers gestattet bleiben, das Anbringen von Plakaten soll jedoch ausschließlich mit Materialien erlaubt werden, die keine Schäden am Baum verursachen. Generell sollen Werbeplakate auf der Mittelstraße (Brücke Mühlenbach bis Kreuzung Erler Straße) untersagt werden – außer es gibt einen unmittelbaren Bezug zu den Geschäften. Zudem sollen Großflächenplakate an Ehrenmalen, Gedenkstätten und der Rasenfläche vor der Gahlener Mühle nicht erlaubt sein.
In Schermbeck gab es schon mal eine Satzung für Werbeplakate
Für die Grünen schließt der Begriff Werbung auch die Beschilderung mit Hinweisen auf Veranstaltungen ein. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass Werbeträger oft eine Behinderung für Fußgänger, Auto- oder Fahrradfahrerinnen seien. Ein bisher gültiger Beschluss zu dem Thema sei nicht weitreichend genug gewesen und nie im Ortsrecht umgesetzt worden.
Laut Verwaltung gab es in Schermbeck bereits zwischen 1989 und 2001 eine Satzung für Werbeanlagen im Ortskern. Viele Vorgaben werden jedoch durch Bundes- und Landesvorschriften geregelt. „Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass eine Beachtung dieser Vorgaben durch viele, aber nicht durch alle Aufsteller erfolgt“, heißt es von der Stadt. In Zukunft werde daher der Hinweis auf Bußgelder verschärft. Sollte sich die Politik dazu entscheiden, erneut eine Satzung zu beschließen, sollten „die damaligen Ausführungen und Erkenntnisse nicht unberücksichtigt bleiben“, schreibt die Verwaltung.