Schermbeck. Der Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt an der Erler Straße“ ist erneut Thema im Ausschuss. Amt für Bodendenkmalpflege rechnet mit Historischem.

Der Schermbecker Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung am kommenden Dienstag, 21. Juni, ab 16 Uhr im Rathaus erneut mit dem geplanten Großprojekt eines neuen Rewe-Marktes samt angrenzender Wohnbebauung. Die Politik muss dann über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt an der Erler Straße“ entscheiden – konkret geht es um den Beschluss einer erneuten Offenlage. Diese wird nötig, weil offenbar Archäologen historische Funde im Erdreich vermuten.

Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege habe darauf hingewiesen, teilt die Gemeinde im Vorfeld der Ausschusssitzung nun mit, dass bei früheren Arbeiten in der St.-Ludgerus-Kirche und ihrem Umfeld, das unmittelbar an das Plangebiet angrenzt, bauliche Überreste von Vorgängeranlagen und archäologische Schichtbefunde angetroffen worden seien. Da die Pfarrei außerdem bereits im Jahr 1184 erstmalig urkundlich erwähnt wurde, sei damit zu rechnen, dass seit dem Mittelalter weitere Vorgängerbauten und/oder sonstige Bauten und Anlagen bestanden haben.

Liegen unter dem Parkplatz gegenüber der St.-Ludgerus-Kirche historisch bedeutsame Bodendenkmäler?
Liegen unter dem Parkplatz gegenüber der St.-Ludgerus-Kirche historisch bedeutsame Bodendenkmäler? © (Archivfoto) Johannes Kruck

Es müsse daher im Untergrund des Plangebietes mit der Existenz von archäologischen Baubefunden und Gräbern sowie Kulturschichten und Bodenveränderungen gerechnet werden. Diese könnten im Zusammenhang mit der Errichtung, Nutzung und Veränderung der Kirche oder aber der mittelalterlich oder neuzeitlichen Pfarrei entstanden sein. Auch durch Totenbrauchtum könnte Historisches in den Boden gelangt sein.

Investor wird ein Fachbüro beauftragen

Es sei daher davon auszugehen, dass sich in dem zu überplanenden Grundstück bedeutende Bodendenkmalsubstanz erhalten habe, die bei der späteren Realisierung der Planung – ohne vorhergehende Untersuchungen – zwangsläufig beeinträchtig oder sogar zerstört würde. Nach Auffassung dieser Fachbehörde ist daher eine Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation auch als zwingende Grundlage für die Umweltprüfung erforderlich. Durch entsprechende Grabungen sollte die Fläche also zunächst überprüft werden und nach der Existenz von Bodendenkmälern geschaut werden. Je nach Ergebnis sei dann die Art, Erhaltung und Ausdehnung möglicherweise nachgewiesener Bodendenkmäler festzustellen. Für die erforderlichen archäologischen Untersuchungen wird der Vorhabenträger nunmehr kurzfristig ein Fachbüro beauftragen.

Wärmepumpe und Klimagerät problematisch?

Bei der zweiten Stellungnahme handelt es sich um Anregungen des Kreises Wesel (Untere Immissionsschutzbehörde). In ihrer Stellungnahme weist die Behörde darauf hin, dass in der schalltechnischen Untersuchung zwei vorhandene und damit vorbelastende Lärmquellen (Wärmepumpe und Klimagerät) auf dem benachbarten Parkplatz der Sparkasse nicht berücksichtigt worden sind. Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger und dem beauftragten Stadtplaner werden diese vorhandenen Lärmquellen nunmehr im Schallgutachtenberücksichtigt.

Die Ergänzung des Schallgutachtens und die archäologische Untersuchung seien neue Umweltinformationen, die dazu führen, dass eine erneute Offenlage erforderlich werde, so die Gemeindeverwaltung. Eine Überarbeitung der Planunterlagen, insbesondere des Umweltberichtes, sei dazu erforderlich.