Wesel. Den 29 Hunden, die seit Freitag im Weseler Tierheim sind, geht es schon besser. Das Veterinäramt prüft ein Haltungsverbot gegen die Halterin.
Die gute Nachricht zuerst: Den beschlagnahmten 29 Hunde, die seit Freitag in Obhut des Weseler Tierheims sind, geht es schon viel besser. Das bestätigt die Tierheim-Leiterin Gabi Wettläufer auf Nachfrage der NRZ. „Sie sind noch etwas unsicher“, berichtet Wettläufer, traumatisiert scheinen sie aber nicht zu sein.
Hunde waren in Käfige gesperrt
Die Hunde waren am Freitagmittag vom Veterinäramt aus schlechter Haltung in Wesel befreit worden. „Die Hundehaltung im Haus musste aufgrund der vorgefundenen Haltungsumstände sofort unterbunden werden“, heißt es vom Kreis. Die Tiere waren in mehreren Räumen des Einfamilienhauses gefunden worden, einzelne von ihnen waren in Käfige gesperrt.
Bei neun der 29 Tiere handele es sich allerdings gar nicht um die Tiere der Hausbewohnerin, sondern um Pflegehunde einer anderen Hundehalterin aus dem Kreis Viersen. Eines der Tiere habe aufgrund des schlechten Gesundheitszustands sogar sofort eingeschläfert werden müssen.
Weitere drei Tiere, so berichtet Tierheim-Leiterin Wettläufer, seien zudem weiterhin in Lebensgefahr. Bei den anderen stehen nun – auch nach dem Scheren und Baden – weiterhin Fell-, Ohren- und Augenpflege auf dem Programm. Sie werden nun in den Gruppen gehalten, in denen sie ins Tierheim verbracht wurden – Hündinnen und Rüden voneinander getrennt.
Kreis prüft Tierhaltungsverbot gegen die Halterin
Aufgrund des Zahnstands werden die Hunde auf 8 Jahre und älter geschätzt. „Vom Verhalten her, könnten auch ein paar jüngere dabei sein“, meint Wettläufer. „Dann aber mit sehr schlechten Zähnen.“ Die Rüden sind allesamt unkastriert, die Weibchen allerdings zu alt um tragend zu sein. Allesamt sind die Tiere nicht stubenrein, sodass ihre Boxen mehrfach täglich gereinigt werden müssen.
Ein Tierhaltungs- und -betreuungsverbot gegen die Halterin wird derzeit vom Veterinäramt geprüft, heißt es vom Kreis weiter. Hiervon hängt auch der weitere Verbleib der Hunde im Tierheim ab. Die Möglichkeit der Rückkehr zur Halterin wird aber ausgeschlossen. Außerdem prüft das Veterinäramt des Kreises Viersen, ob die Pflegehunde zurückgebracht werden können oder ob dort ebenfalls Maßnahmen erforderlich sind.