Wesel. Im Baugebiet Hessenweg sind 100 Wohneinheiten geplant – errichtet werden können nach einem Urteil zunächst aber nur neun. Wie es dort weitergeht.

Am Hessenweg liegt das derzeit einzige größere Baugebiet in Wesel – etwa 100 Wohneinheiten sind dort geplant. Doch seit Jahren liegen die Baupläne auf Eis, weil ein langwieriges Umlegungsverfahren der dortigen Grundstücke in Gang ist. Ende des vergangenen Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun entschieden, dass der Bebauungsplan grundsätzlich rechtmäßig ist und auch eine Revision nicht zugelassen. Warum das nicht heißt, dass die Bebauung dort nun endlich starten kann, erklärt Stadtplaner Martin Prior.

Am Hessenweg in Wesel: Verfahren laufen seit Jahren

Nur neun Häuser können zunächst auf dem Areal, auf dem bisher lediglich die neu errichtete Kita steht, gebaut werden. Denn für diese Grundstücke ist das Umlegungsverfahren beendet, sie wurden der Stadt zugeteilt und diese kann sie nun weitervermarkten. Für die restlichen Grundstücke läuft das Verfahren nach wie vor, so Prior. Und das schon seit Jahren. Wann ein Ende in Sicht ist, darüber wagt er keine Prognose. Wichtig ist aus Sicht des städtischen Stadtplaners schon einmal, dass der Bebauungsplan, gegen den private Eigentümer geklagt hatten, grundsätzlich bestätigt wurden. Auf dieser Grundlage könne das Umlegungsverfahren nun weitergeführt werden, sagt Prior.

Ein Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Nicht jedes Grundstück ist grundsätzlich als Baugrundstück geeignet, eventuell muss der Zuschnitt verändert und Flächen für Straßen oder öffentliche Bereiche bereitgestellt werden.

Für die Zuteilung der Flächen ist der Umlegungsausschuss zuständig. Er versuche, das Verfahren in Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümern vorzunehmen, so Prior. Früher oder später werde das gelingen, aber wann die Bautätigkeit am Hessenweg endlich in Fahrt kommt, ist fraglich.