Wesel. Ab Mitte März müssen Beschäftigte in medizinischen und Pflege-Berufen geimpft sein. In vielen Bereichen ist die Quote in Wesel schon jetzt hoch.

Für die Allgemeinheit wird die Impfpflicht noch diskutiert – für Mitarbeiter in medizinischen und Pflege-Einrichtungen ist sie schon im Dezember beschlossen worden und tritt am 16. März in Kraft. Die Weseler Krankenhäuser, Seniorenheime sowie ambulante Dienste und Praxen bereiten sich derzeit darauf vor und bieten ungeimpften Mitarbeitern zum Teil noch die Chance, die Immunisierung nachzuholen. In den meisten betroffenen Berufen ist die Quote bereits so hoch, sodass die Arbeitgeber nicht mit größeren Problemen rechnen.

Dazu gehört der Krankenhaus- und Seniorenheimträger Pro Homine, der unter anderem das Marien-Hospital sowie die Seniorenheime Nikolaus-Stift, Martinistift und St. Lukas betreibt. Die insgesamt rund 3000 Pro-Homine-Mitarbeiter sind zu über 90 Prozent geimpft oder innerhalb der letzten sechs Monate genesen. Diejenigen, die noch keinen Schutz haben, wurden angeschrieben und auf Angebote im Januar und Februar hingewiesen, berichtet Sprecher Gerd Heiming. Denn ab dem 16. März gilt: Ungeimpfte dürfen nicht mehr arbeiten. Das gilt auch für Kräfte der Verwaltung, Caféteria oder Reinigung. „Da die Pro Homine auf diesem Wege keine Mitarbeitenden verlieren möchte, setzt sie auf Information und zahlreiche Impfangebote in den zurückliegenden Monaten und nächsten Wochen“, so Heiming.

Ungeimpfte dürfen nicht arbeiten

Josef Reining, stellvertretender Leiter der Pro Homine Senioreneinrichtungen, steht voll und ganz hinter der Impfpflicht: „Wir haben schwerste Coronafälle in den Einrichtungen erlebt, auch mit Todesfällen. Wir können nicht abwarten, dass alle einmal Corona hatten, das ist schließlich keine Grippe.“ Gleichwohl hat er Verständnis für Ängste. Reining geht davon aus, dass Aufklärung hilft und dass in den Seniorenheimen niemand die Impfung komplett verweigern wird. Auch bei Neueinstellungen und in der Ausbildung ist der Nachweis schon Voraussetzung.

Im Evangelischen Krankenhaus blickt man gelassen auf die nahende Regelung: Im Krankenhaus sind 93 Prozent aller Beschäftigten mindestens zweifach geimpft, in den Seniorenheimen (Kiek in den Busch, Altenheim am Willibrordiplatz, St. Christopherus-Haus Hamminkeln) sind es 92 Prozent und in den ambulanten Pflegediensten sogar 98 Prozent – zudem gibt es weiterhin interne Impfangebote, teilt das EVK mit. Personalleiter Marcus Rosenkranz und Geschäftsführer Heino ten Brink sind angesichts der überschaubaren Zahl ungeimpfter Mitarbeiter sehr zuversichtlich, dass mit persönlicher Ansprache und kommunikativer Argumentation auch die letzte Impflücke bis März noch geschlossen werden kann.

Sollten doch Beschäftigte die Spritze verweigern, sind die Arbeitgeber verpflichtet, sie dem Gesundheitsamt zu melden. Die Behörde ist dafür zuständig, den Zutritt zu untersagen. So teilt es die Bundesregierung auf ihrer Internetseite mit. In diesem Fall wird auch die Lohnfortzahlung ausgesetzt.

Einige Mitarbeiter kündigten

Für die ambulanten und stationären Bereiche im Caritasverband Dinslaken/Wesel spricht Caritasdirektor Michael van Meerbeck nur von Einzelfällen ohne Impfung. „Die Quote liegt bei 95 bis 98 Prozent. Das Gros der Mitarbeiter ist einsichtig.“ Einige wenige Beschäftigte hätten den Verband verlassen, weil sie nicht mit der verpflichtenden Spritze einverstanden waren.

Van Meerbeck hält sie dagegen für notwendig – hätte sich allerdings eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung gewünscht. In den stationären Einrichtungen der Caritas wie dem St. Ludgerus Haus in Wesel dürfen sich schon jetzt nur geimpfte Berufsgruppen für längere Zeit aufhalten, das gelte auch etwa für Friseurinnen oder die Fußpflege. Und: Die Pflicht mache nur Sinn, wenn auch die ärmeren Länder für den Kampf gegen die Pandemie mit ausreichend Impfstoffen versorgt werden, meint der Caritasdirektor. „Wir müssen an die Verteilungsgerechtigkeit denken.“

Omikronwelle bereitet Sorgen

Auf der Feuer- und Rettungswache bereitet die Neuregelung wenig Kopfschmerzen. „Wir haben eine überdurchschnittlich hohe Impfquote“, stellt der stellvertretende Leiter Christoph Hegering fest. So gut wie alle Mitarbeiter sind immunisiert. Größere Sorgen bereitet ihm dagegen die drohende Omikron-Welle. Sie könnte auch bei Geimpften zwar nicht zu schweren Erkrankungen, aber zu Quarantänezeiten und damit zu erheblichen Personalengpässen führen. „Wir tun derzeit alles, um uns auf Omikron vorzubereiten“, so Hegering. Der Rettungsdienst ist bereits zu den Stadtwerken ausgelagert, um Kontakte zu minimieren. Hegering hofft, dass sich die Bund-Länder-Konferenz am Freitag für eine Verkürzung der Quarantäne entscheidet.

Hintergrund zur Impfpflicht: Diese Regeln gelten ab März

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 16. März zum Beispiel für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten, sozialpädiatrischen Zentren und im Rettungsdienst.

Die Mitarbeitenden müssen vollständig geimpft sein. Ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie müssen einen ärztlichen Nachweis darüber vorlegen.