Wesel. Schüler gelten am Montag wieder automatisch als getestet, auch vor der ersten Stunde. Niag und ein Weseler Rektor rufen zum vorherigen Test auf.

„Wer nicht geimpft, genesen oder getestet in Bus und Bahn unterwegs ist, muss auch in Nordrhein-Westfalen ab sofort mit einem Bußgeld rechnen.“ So verkündete es die Landesregierung Ende November. Hintergrund: Seit Mittwoch, 24. November, gilt im Nahverkehr bundesweit die 3G-Regel.

Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden. Das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Auszubildende ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant.

Soweit, so logisch.

In NRW galten demnach alle Schüler ab sechs Jahren (bis einschließlich 15 Jahren) bis zum 26. Dezember, also bis zum Beginn der Weihnachtsferien, als getestet und mussten somit erst ab dem 27. Dezember für Fahrten mit Bus und Bahn einen 3G-Nachweis mit sich führen – in der Regel ist dies bei jüngeren Kindern ein tagesaktueller Test. Diese 3G-Regelung ist allerdings nur bis einschließlich Sonntag, 9. Januar, gültig. Doch wie läuft das am Montag, 10. Januar?

Ungetestete Schüler dürfen in den Bus

Gilt dann ein Kind oder Jugendlicher am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule im Bus trotzdem als getestet, obwohl der Schüler sich eventuell seit 19 Tagen nicht mehr hat testen lassen – und über die Feiertage und in seinen Ferien vermutlich mit mehreren Menschen Kontakt hatte? Das Land NRW sagt: ja. Das dürfte anderen Fahrgästen, die teilweise gemeinsam mit den Schulkindern in Linienbussen unterwegs sind, sicher seltsam vorkommen.

Lesen Sie hier den Kommentar: Nicht auf Tests im Bus zu setzen, ist ein riskanter Fehler!

Vermutlich werden alle Schüler und Schülerinnen gleich zu Beginn nach Ankunft in ihrer Schule direkt getestet. Vor allem die Buskinder hatten bis zu diesem Test aber zuvor schon Kontakte mit Dutzenden anderen Schülern, meist sogar viel enger als auf dem Schulhof, den Gängen in der Schule und auf ihrem Sitzplatz, weil in vollen Bussen die 1,50-Meter-Abstandsregel kaum eingehalten werden kann.

Test-Aufruf des AVG-Schulleiters

Sinnvollerweise hat Sebastian Hense, der Schulleiter des Weseler Andreas-Vesalius-Gymnasiums, darum gebeten, dass an jenem Montag alle Schüler des AVG frisch getestet zur Schule kommen. Heißt: Sie sollten sich am Sonntag, 9. Januar, testen lassen, da montags kein Schnelltestzentrum im Wesler Stadtgebiet vor acht Uhr morgens geöffnet hat. Immerhin gibt es aber mehrere Stellen im Stadtgebiet, an denen sich die Schüler sonntags testen lassen könnten.

Ein Prüfdienst-Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe kontrolliert in einem Bus den 3G-Nachweis.
Ein Prüfdienst-Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe kontrolliert in einem Bus den 3G-Nachweis. © dpa | Daniel Bockwoldt

Vom NRW-Gesundheitsministerium heißt es zur Situation am kommenden Montag: „Dort, wo sich das Testerfordernis aus Landesrecht ergibt, gelten Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Januar wieder als getestet, brauchen also keinen Test mehr. Das gleiche gilt für Testpflichten nach Bundesrecht im ÖPNV, bei denen Schülerinnen und Schüler nur während der Ferien einen Test brauchen. Der erste Schultag gilt aber nicht mehr als Ferientag.“

Das Verkehrsunternehmen Niag erklärt dazu: „Der kommende Montag, 10. Januar, ist ein regulärer Schultag. Damit unterliegen Schülerinnen und Schüler dann nach unserer Auffassung nicht mehr der Vorgabe, Test-, Impf- oder Genesungsnachweise mitzuführen. Wegen der unmittelbar vorangegangenen Ferien rufen wir die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Erziehungsberechtigten deshalb dazu auf, vor Schulbeginn freiwillig einen Antigen-Schnelltest zu machen.“

Widersprüche, wozu der Sonntag zählt

Unklar ist jedoch, was am Sonntag, 9. Januar gilt: Im Erlass des Landes NRW ist die Rede davon, dass bis zum (einschließlich) 9. Januar die Schüler nicht als automatisch (durch die Schule) als getestet gelten.

Dagegen erklärt nun die Niag: „Nach der Ferienordnung NRW ist der letzte Ferientag der Samstag, 8. Januar. Den Sonntag, 9. Januar, behandeln wir dementsprechend wie jeden Sonntag außerhalb der Ferien.“ Hieße konkret: Ein Schüler dürfte am Sonntag ohne einen 3G-Nachweis mit einem Niag-Bus zu einem Testzentrum fahren, um sich dort für den Schulstart am darauf folgenden Montag testen zu lassen...

Hier sind am Sonntag kostenlose Corona-Tests möglich

In Wesel wird sonntags an diesen Stellen ein kostenloser Corona-Schnelltest angeboten: Apotheke am Berliner-Tor-Platz, Wallstraße 4 in der Zeit von 11 bis 14 Uhr.

Schreurs Consulting, RWE-Straße 2 von 9 bis 13; Teststelle In der Aue: 9-17 Uhr; Clever Fit Wesel Schepersweg 73, 10 - 18 Uhr

Testzentrum Kreuzstraße 34 sowie Testzentrum am Kornmarkt Dimmerstraße 3 – jeweils in der Zeit von 10 bis 13 Uhr