Kreis Wesel. Auf Antrag der SPD will der Kreis nun die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte beantragen. Es gibt Bedingungen

Der Kreis wird die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (AGFS) beantragen und die Voraussetzungen für eine Aufnahme schaffen. Das beschloss der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig auf Antrag der SPD. Einer Stelle zur Förderung der Nahmobilität und für den Aufbau eines öffentlichen Fahrradverleihsystems wollten die übrigen Fraktionen noch nicht zustimmen, auch der Antrag, 20.000 Euro im Jahr für die Förderung der Nahmobilität zur Verfügung zu stellen - gemeint sind Rad- und Fußgängerverkehr - wurde in die anstehenden Haushaltsberatungen vertagt.

Beim Fahrradverleihsystem haben die Grünen noch Fragen. So wollte Jürgen Bartsch wissen, ob es nicht sinnvoller sei, es an die bestehenden touristischen Systeme anzugliedern? Das im Antrag angedachte Verleihsystem ist für den Alltagsverkehr gedacht. Auch die FDP will Parallelstrukturen ausschließen noch beraten. Doris Beer, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, argumentierte vergebens dafür, die Stelle schon jetzt zu beschließen. „Es ist wichtig, dass sich jemand kümmert. Es werden Förderprogramme kommen, die muss man umsetzen.“ Dafür signalisierte CDU-Fraktionschef Frank Berger hohe Sympathie, allerdings sei ein solcher Beschluss haushaltsrelevant.

Eine Mitgliedschaft in der AGFS ist mit Standards verbunden - die Kreisverwaltung sieht sich in der Lage, sie zu erfüllen. Landkreise hätten auch bei der AGFS nicht die gleichen Aufgaben wie die Kommunen, ihr Handlungsrahmen erstrecke sich auf die kreiseigenen Liegenschaften und Infrastrukturen, vor allem aber auf die Rolle der Koordinierung. Mit seinem Knotenpunktsystem für Radwege, dem Niederrheinrad, der Öffentlichkeitsarbeit für Rad- und Wandertourismus, mit der Teilnahme am Stadtradeln und anderen Aktivitäten sieht die Verwaltung einige Kriterien bereits erfüllt.

Allerdings stoße eine konsequente Förderung der Nahmobilität auf die Grenzen der Personalkapazität: Die beantragte Vollzeitstelle sei daher notwendig.