Schermbeck. Das Hotel hat den geänderten Entwurf für die gewünschte Erweiterung vorgelegt. Dienstag beschäftigt sich der Planungs- und Umweltausschuss damit.

Mit den geänderten Erweiterungsplänen des Landhotels Voshövel in Weselerwald wird sich am Dienstag ab 16 Uhr der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Schermbeck beschäftigen. Der Änderungsbereich umfasst eine Größe von rund 3,7 Hektar und befindet sich nordwestlich der Ortslage von Schermbeck.

Der Rat hatte bereits beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern, um einen bestehenden Hotelbetrieb planungsrechtlich zu sichern und die Voraussetzungen für mögliche Erweiterungen des Betriebs zu schaffen.

Auch jetzt schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, dass dieser die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen soll. Bevor die Änderung in Kraft gesetzt werden kann, muss auch noch die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt werden.

Rat begrüßte schon 2020 die Pläne

Zum Hintergrund: Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 25. August 2020 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan zu ändern. Zum Planungsanlass und Planungsziel erklärt die Gemeinde Schermbeck: „Der Änderungsbereich umfasst die Liegenschaft des Landhotel Voshövel. In der Vergangenheit haben zahlreiche bauliche Erweiterungen und Veränderungen auf dem Grundstück stattgefunden, die zu einer Ausweitung der baulichen Nutzung geführt haben.

Um den vorhandenen Hotelbetrieb nun planungsrechtlich zu sichern und weitere Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen vorzubereiten, ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans an die tatsächliche Nutzung erforderlich.“ Auch ist eine Erweiterung der Bauflächen sei erforderlich, da der wirksame Flächennutzungsplan nur einen Teil der Hotelanlage erfasst.

Die betroffenen Flächen werden bereits durch den Hotelbetrieb genutzt. Dies umfasst neben Gebäuden und Freianlagen auch eine Stellplatzanlage an der Straße „Postweg“, über die auch die verkehrliche Erschließung erfolgt.

Angrenzend an die Hotelanlage befindet sich eine hauptsächlich wohnbaulich genutzte Siedlung. Im räumlichen Zusammenhang schließen sich eine Golfplatzanlage sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldgebiete an.

Ausgleich für Eingriff in Natur

Die Änderung des Flächennutzungsplanes von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Wohnbaufläche“ in „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Hotel“ ist nach Auffassung der Verwaltung auch mit den Zielen des Regionalplanes Ruhr (beziehungsweise dessen Entwurf) vereinbar.

Der Änderungsbereich grenzt im Norden und Osten unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Issel“. In einem kleinen Teilbereich, der als Fußweg und Feuerwehrzufahrt genutzt wird, kommt es zu einer geringfügigen Überplanung, die jedoch keine nachweisbaren Auswirkungen auf die Schutzziele des LSG „Issel“hat.

Durch die Planung wird im Fall einer nachfolgenden baulichen Erweiterung der Hotelanlage ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet, den das Landhotel Voshövel im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. auf der Ebene der Genehmigungsplanung bilanzieren und ausgleichen muss.

>>> 3-G-REGEL GILT AUCH BEI RATS- UND AUSSCHUSSSITZUNGEN:

Seit dem 20. August in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Dieser ist in Nordrhein-Westfalen aktuell erreicht, sodass flächendeckend einheitliche Regelungen gelten.

Die neue Verordnung sieht vor, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“).

Für jeden Teilnehmer verpflichtend

Hiervon betroffen sind auch die Sitzungen der politischen Gremien. Sämtlich Teilnehmenden an den Sitzungen (Rats- und Ausschussmitglieder, Verwaltungsvertreter, Zuhörerinnen und Zuhörer, Vertreter der Presse) sind verpflichtet, vor Beginn der jeweiligen Sitzung einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung von einer Covid-Erkrankung oder ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle (Selbsttest ist nicht ausreichend) vorzulegen. Die Nachweise werden am Eingang zum Sitzungsraum kontrolliert.

Eine Teilnahme an der Sitzung ist nicht möglich, wenn ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt werden kann. Erstmalig werden die neuen Regeln bei der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobiliätsausschuss am morgigen Dienstag,August, im Ratssaal der Gemeinde Schermbeck Anwendung finden.

Da die Kontrolle der Nachweise voraussichtlich etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, werden die Sitzungsteilnehmenden gebeten, möglichst frühzeitig am Sitzungsort zu erscheinen