Schermbeck. Es gab keine offizielle Warnung, obwohl ein Hund und eine Frau verletzt wurden: Polizei und Ordnungsamt schieben einander den Schwarzen Peter zu.
Die gute Nachricht vorweg: Sowohl dem offenbar durch Giftköder fast gestorbenem Golden Retriever wie auch seiner ebenfalls verletzten Hundebesitzerin geht es schon wieder wesentlich besser. Beide waren bereits am 31. März offenbar von Giftködern in der Nähe des Restaurants Ramirez an der Maassenstraße in Schermbeck mit giftigen Substanzen in Kontakt gekommen (wir berichteten).
Die schlechte Nachricht: Obwohl sich die Hundebesitzerin nach eigenen Angaben noch am gleichen Abend bei der Polizei gemeldet hatte und den Fall am Tag darauf bei der Polizeiwache in Hünxe zur Anzeige gebracht hatte, gab es weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt der Gemeinde Schermbeck eine Warnung in Form einer Pressemitteilung.
Spürhunde für Giftköder mehrmals im Einsatz
Auch nach drei weiteren Anzeigen bei der Polizei vom 9., 10. und 11. April über weitere Giftköder-Funde in diesem Bereich wurde die Öffentlichkeit nicht offiziell in Kenntnis gesetzt. Unter Hundehaltern waren die Vorfälle aber natürlich Gesprächsthema. Unter anderem wurden an den Tatorten speziell ausgebildete Giftköder-Spürhunde eingesetzt.
Anfang dieser Woche hing noch ein teilweise zerrissenes gelbes Warnschild, das Giftköder-Spürhunde-Führerin Carmen Höchst aus Gahlen dort auf private Initiative hin angebracht hatte, an einem Fußweg entlang der ehemaligen Bahnstrecke etwa hundert Meter von der Maassenstraße entfernt an einem Brückengitter.
Polizei benennt die Gefahr für Kinder
Erst auf Nachfrage der NRZ gab die Polizei, die aktuell wegen Körperverletzung ermittelt, die Beschreibung einer verdächtigen Person bekannt, obwohl anderseits eine Sprecherin der Kreispolizei zu diesen Fällen sagte: „Sowas geht natürlich gar nicht! Stellen Sie sich mal vor, ein Kind hätte einen der Giftköder gefunden und dann sogar in den Mund gesteckt.“
Laut Polizei sei es allerdings bei Giftködern eindeutig Aufgabe des Ordnungsamtes der Gemeinde, eine Warnung an die Öffentlichkeit zu geben.
Das sieht man bei der Gemeindeverwaltung anders: Spätestens seit der Körperverletzung der Hundehalterin sei die Polizei in der Pflicht, die Bevölkerung zu warnen.