Schermbeck. Es gibt weiterhin Meinungsverschiedenheiten über die Behebung von Brandschutzmängeln auf dem Platz an der Lippe.

Theoretisch klingt es ganz einfach: Es gibt in Deutschland für Campingplätze genaue Bestimmungen für den Brandschutz, die einzuhalten sind. Werden Verstöße festgestellt, muss nachgebessert werden – so lange kann ein Platz sogar gesperrt werden. Wurden die Mängel jedoch behoben, wird logischerweise die Sperre aufgehoben.

Am Beispiel des Campingplatzes Sybergshof in Gahlen steckt der Teufel allerdings offenbar im Detail, was dazu führt, dass der Platz zwischen der Lippe und dem Wesel-Datteln-Kanal am Sonntag schon genau ein Jahr gesperrt ist.

Betreiber: Die Mängel sind behoben

Sehr zum Unmut des Betreibers, der erklärt, er habe alle Mängel behoben und außerdem sei die Situation in nahezu allen anderen Campingplätzen der Region genau die gleiche.

Die Kritik der Sybergshof-Betreiber, an ihrem Platz werde ein Präzedenzfall konstruiert, kontert der Kreis: „Andere Campingplätze im Kreisgebiet werden ebenfalls hinsichtlich bauordnungsrechtlicher Mängel geprüft.“

Karin Strauch deutet auf den neuen Bebauungsplan, der die Aufteilung des Campingplatzes Sybergshof zeigt.
Karin Strauch deutet auf den neuen Bebauungsplan, der die Aufteilung des Campingplatzes Sybergshof zeigt. © FFS | Markus Joosten

Auf dem Platz in Gahlen seien jetzt jedoch alle Mängel beseitigt, erklären die Betreiber vom Brückenweg 135. „Wir haben alles so umgebaut, wie es nötig war, um die Bestimmungen zu erfüllen“, erläutert Mitinhaberin Karin Strauch und schildert: „Dafür haben wir extra mit einer selbstgebauten Messlatte die Abstände genau überprüft. Es ist alles in Ordnung, die Sperre müsste also aufgehoben werden.“

Nutzungsuntersagung gilt weiterhin

Der Kreis Wesel sieht das allerdings etwas anders: „Die Nutzungsuntersagung gilt noch weiter fort. Der Betreiber hat im Sommer umfangreiche Rückbauarbeiten veranlasst und den Platz insgesamt neu aufgeteilt, um die erforderlichen Rettungswege und Brandschutzstreifen herzustellen.“

Dann sollte dies vor Ort überprüft werden. Dazu der Kreis: „Bei dem letzten Ortstermin am 14. September wurden jedoch weiterhin Verstöße gegen die Abstandsregelungen der Camping- und Wochenendplatzverordnung festgestellt.“

Reichen Bilder als Dokumentation aus?

Auf Grundlage einer Planzeichnung, welche die geänderten Parzellen mit vorhandener Bebauung, Wege und Einrichtungen enthalten müsse, könne eine erneute Begehung mit dem Ziel der Aufhebung der Nutzungsuntersagung erfolgen, heißt es weiter.

Das stößt bei der Inhaberin auf völliges Unverständnis: Sie habe zwar keinen Plan eingereicht, erklärt Karin Strauch, sie ergänzt aber: „Wir haben doch alles mit Fotos dokumentiert und an den Kreis Wesel weitergeleitet. Darauf ist eindeutig erkennbar, dass jetzt alles in Ordnung gebracht wurde. Der Kreis kann gerne jederzeit unangemeldet vorbeikommen und dies auch nachprüfen.“

Offenbar erwartet die Verwaltung aber zunächst eine Zeichnung.

Der Kreis erklärt: „Wenn der Plan eingereicht wird, kann eine Prüfung und eine anschließende Ortsbesichtigung erfolgen.“