Wesel. Die Q2 am Andreas-Vesalius-Gymnasium ist nach einem Infektionsfall in Quarantäne. Ein 18-Jähriger und seine Familie finden das unverhältnismäßig.

Die Jahrgangsstufe Q2 am Andreas-Vesalius-Gymnasium in Wesel befindet sich nach dem positiven Test eines Schülers in Quarantäne – dagegen hat eine Familie Klage eingereicht. Der Eilantrag wurde am Mittwoch an das Verwaltungsgericht Düsseldorf gesendet, bestätigt der beauftragte Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Die Begründung: Die Maßnahmen sei unverhältnismäßig, erklärt der Anwalt auf NRZ-Nachfrage.

Wie berichtet, ist nicht nur die Q2 des AVG im Homeschooling, inzwischen hat das Gymnasium für alle AVG-Schüler den Präsenzunterricht komplett eingestellt und sie in den Distanzunterricht geschickt.

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Schulleiterin Dorothée Brauner erklärt auf Nachfrage, die Schließung für den Präsenzunterricht sei aus schulorganisatorischen Gründen erfolgt, denn es fallen auch 14 der 70 Lehrer aus – wegen Quarantäne, weil sie zur Risikogruppe gehören oder wegen Krankheit. Elf Pädagogen können aber online von zu Hause unterrichten.

Das gesamte AVG befindet sich im Distanzunterricht

Außerdem sei es nicht möglich, im Schulgebäude zwischen Distanzunterricht (etwa für die Q2) und Präsenzunterricht zu wechseln, dafür sei das Wlan der Schule zu schwach, so Brauner. „Und die Lehrer können ja nicht zwischendurch für den Distanzunterricht nach Hause fahren.“ Also habe man sich in Absprache mit der Schulaufsicht für den kompletten Heimunterricht für das gesamt AVG bis zum 13. November entschieden.

Die Klage der Drevenacker Familie, die im Namen des 18-jährigen Nils Selbach eingereicht wurde, richtet sich jedoch nicht gegen die Schule, betont Anwalt Arndt Kempgens. Es geht lediglich um die vom Kreisgesundheitsamt angeordnete Quarantäne für den Schüler, der – so der Anwalt – keinen Kontakt zu dem positiv getesteten Mitschüler hatte, auch keinen gemeinsamen Unterricht. In diesem Falle sei auch laut RKI keine Quarantäne notwendig. Kempgens rechnet mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes noch in dieser Woche.

Quarantäne: Familie befürchtet massive Nachteile

Was wäre die Konsequenz, wenn die Klage Erfolg hat? „Es ist zunächst einmal ein Individualverfahren, aber es hätte eine Breitenwirkung“, so der Anwalt. Auch andere Schüler in der gleichen Situation könnten sich darauf berufen. Die Familie befürchte durch Quarantäne und Distanzunterricht massive Nachteile für den Schüler, der im kommenden Jahr sein Abitur ablegt. Es besteht laut Anwalt auch die Gefahr, dass solche Situationen mit aus Sicht des Klägers unverhältnismäßiger Quarantäne immer wieder auftreten werden.

Das sagt der Vater zum Grund für die Klage

Der Vater des Schülers, Dr. Michael Selbach, versichert ebenfalls, dass sich die Klage nicht gegen das AVG richte. „Die Schule gibt sich sehr viel Mühe.“ Alle Hygieneregeln würden sorgfältig eingehalten. Auch sei der Familie bewusst, dass – selbst wenn die Klage Erfolg hat – es wohl beim Distanzunterricht bis zum 13. November bleiben wird. Doch die Familie halte die Quarantäne für alle Q2-Schüler übertrieben. „Es ist eine exemplarische Klage“, so der Vater. „Wir wollen die ganze Anordnung infrage stellen.“ Aus seiner Sicht als Mediziner habe etwa für seinen Sohn keine Gefahr bestanden. Der Distanzunterricht – obwohl er am AVG gut organisiert sei – könne die Anwesenheit in der Schule nicht ersetzen.