Hamminkeln/Duisburg. Im Prozess um den tödlichen Saunaclub-Brand in Hamminkeln ist am Montag ein Urteil gefallen. Eine 43-jähriger Mann aus Voerde muss lange in Haft.

Der FKK Saunaclub am Kesseldorfer Rott in Hamminkeln wurde in der Nacht zum 14. Juli 2019 ein Raub der Flammen. Ein 64-jähriger Niederländer erstickte in dem, was der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg in der Urteilsbegründung ein „Inferno“ nannte.

Ein Inferno, das ein 43-jähriger Mann aus Voerde verursachte: Aus Wut über die Rechnung des Etablissements hatte er in einem Zimmer Feuer gelegt. Das Gericht verurteilte ihn wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft und ordnete die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.

Saunaclub in Hamminkeln: 43-Jähriger aus Voerde war wütend

Aufgrund der Fülle von Beweismaterial, insbesondere der Aufnahmen zahlreicher Überwachungskameras, hatte die Kammer am 14. Verhandlungstag nicht den leisesten Zweifel, dass der Angeklagte der Brandleger war. Gegen 22 Uhr war er mit einer Gruppe in dem Saunaclub gelandet, die zuvor an einem Junggesellenabschied teilgenommen hatte.

„Irgendwann verschwand er mit drei Damen auf einem der Zimmer“, referierte der Vorsitzende. Es kam zum Streit, weil der stark alkoholisierte 43-Jährige offenbar zunächst nur für eine Prostituierte bezahlen wollte. „Auf den Aufnahmen kann man sehen, dass der Angeklagte wütend war“, so das Gericht.

Der Angeklagte aus Voerde im Gerichtssaal beim Prozessauftakt im Januar.
Der Angeklagte aus Voerde im Gerichtssaal beim Prozessauftakt im Januar. © dpa | Fabian Strauch

Schließlich hatte der 43-Jährige doch die verlangte Summe bezahlt und war um das Gebäude gestrichen. Dann entdeckte er ein offenes Fenster im Erdgeschoss. „Zweimal stieg der Angeklagte hinein. Nachdem er das zweite Mal heraus kam, drang wenige Minuten später Rauch heraus, dann schlugen Flammen aus dem Fenster.“ Sonst hatte seit geraumer Zeit zuvor niemand mehr den Raum betreten.

Auch interessant

Das Gebäude brannte teilweise bis auf die Grundmauern ab, ein Stammgast starb weil er sich nach dem Auslösen des Feuer-Alarms noch anziehen wollte, und nicht mehr rechtzeitig aus dem Gebäude kam. Die Anklage hatte dem Voerder ursprünglich Mord aus Heimtücke und mit gemeingefährlichen Mitteln vorgeworfen.

Die Kammer ging dagegen nicht mehr von einem Tötungsvorsatz aus. „Schon alleine deshalb, weil sich auch Freunde und Verwandte des Angeklagten noch im Gebäude aufhielten.“ Zu all dem hatte der Angeklagte während des mehrmonatigen Prozesses nichts sagen können: Seine Erinnerung endete angeblich bereits einige Zeit vor der Brandstiftung.

Strafrahmen wurde wegen verminderter Schuldfähigkeit deutlich gesenkt

Der Angeklagte, so das Gericht, sei zur Tatzeit aufgrund seines Alkoholkonsums nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Deshalb wurde der Strafrahmen, der normalerweise bei bis zu 15 Jahren liegt, deutlich gesenkt. „Die rechnerische Mitte liegt dann bei sechs Jahren und sieben Monaten“, so der Vorsitzende.

Die Kammer blieb im Urteil noch knapp darunter: Weil der Angeklagte bislang noch nie bestraft worden war, es sich um eine Spontan-Tat gehandelt habe und weil sich der 43-Jährige am Tag danach selbst den Strafverfolgungsbehörden gestellt hatte.

Saunaclub-Brand: Psychiatrisches Gutachten ausgestellt

Da der Angeklagte einem psychiatrischen Gutachter zu Folge unter einem Alkoholproblem leidet und die Tat ohne entsprechenden Konsum kaum geschehen wäre, ordnete die Kammer auch die Unterbringung des 43-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an.

Da der Angeklagte bereits seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, könnte er, falls das Urteil rechtskräftig wird, zeitnah in eine geschlossene Therapieeinrichtung umziehen. Absolviert er sie erfolgreich, könnte er bereits zur Hälfte der Strafe in zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen.