Voerde. Die Anwälte des Angeklagten aus Voerde fordern ein neues Gutachten im Prozess um den Saunabrand. Der 43-Jährige ist wegen Mordes angeklagt.

Seit Anfang Februar muss sich ein 4 3-jähriger Mann aus Voerde vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Die Anklage lautet auf Mord. In der Nacht zum 14. Juli 2019 soll er in einem FKK-Saunaclub in Hamminkeln Feuer gelegt haben. Einen Niederländer (64) kostete das sein Leben. Der Angeklagte beruft sich auf alkoholbedingte Erinnerungslücken. Ein baldiges Ende des Prozesses scheint nach dem siebten Verhandlungstag sehr unwahrscheinlich.

Prozess setzte wegen Corona einen Monat aus

Nachdem das Verfahren vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie einen Monat lang ausgesetzt war – eine Änderung der Strafprozessordnung gab der Kammer dazu die Möglichkeit – erneuerte die Verteidigung ihre Kritik an einseitigen Ermittlungen. So sei die Frage nach einer anderen Brandursache als der eines durch den Angeklagten gelegten Feuers von den Ermittlern nicht ausreichend geprüft worden. Zum Beispiel die Möglichkeit einer fahrlässigen Brandstiftung durch eine Prostituierte, in deren Zimmer das Feuer ausgebrochen war.

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Anwälte werfen dem Gutachter mangelnde Unvoreingenommenheit vor

Die Zeugin hatte bei der Fortsetzung des Verfahrens ein zweites Mal gehört werden sollen, wozu es aber gar nicht kam. Denn die Verteidigung will, bevor sie die Frau befragt, zunächst ein neues Brandgutachten haben. Einem Brandsachverständigen warfen die Anwälte in diesem Zusammenhang vor, er habe die nötige Unvoreingenommenheit vermissen lassen. Zudem äußerten die Verteidiger Zweifel an der fachlichen Kompetenz des Gutachters.

Die Brandruine des Saunaclubs in Hamminkeln.
Die Brandruine des Saunaclubs in Hamminkeln. © FUNKE Foto Services | Gerd Hermann

Die Kammer äußerte sich nicht abschließend darüber, ob sie einen zweiten Brandsachverständigen einschalten will. Die Indizien sprechen aber recht eindeutig dafür: Der Vorsitzende besprach mit den Verfahrensbeteiligten bereits, welche Unterlagen und vor allem, welche Teile aus dem ersten Gutachten, einem zweiten Experten zur Verfügung gestellt werden sollen. Der erste Gutachter könnte dann in der Anwesenheit seines Kollegen noch einmal vernommen werden.

Keine Haftverschonung für Angeklagten aus Voerde

Mit Blick auf die lange Verfahrensdauer und die zu erwartenden weiteren Verzögerungen beantragte die Verteidigung außerdem, den Angeklagten von der Untersuchungshaft zu verschonen. Die Kammer lehnte das allerdings ab. Der 43-Jährige sei dringend verdächtig, zumindest eine Brandstiftung mit Todesfolge begangen zu haben. Die drohende hohe Strafe sei ein zu hoher Fluchtanreiz, zumal der Deutsch-Pole Kontakte ins Ausland habe. Der problematische Alkoholkonsum des Angeklagten erschwere eine günstige Prognose für eine Haftverschonung zusätzlich.