Schermbeck. Die Briefwahl wird voraussichtlich ab Anfang Juli möglich sein. Bis zum 26. Juli können die Schermbecker Bürger dann ihre Meinung äußern.

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Schermbeck am 29. April hatte der Rat das Bürgerbegehren für einen Neubau einer vereinten Grundschule der Bürgerinitiative um Timo Gätzschmann, Manuel Schmidt und Marc Overkämping als zulässig erklärt.

Um eine Unterschriftssammlung im Zuge der Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, übernahm der Rat mit der entsprechenden Mehrheit das Bürgerbegehren als Ratsbürgerentscheid.

Die Fragestellung lautet: „Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg, in dessen Kern eine vereinte fünfzügige Grundschule mit Dreifachsporthalle steht?“

Entscheidend für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist auch die korrekte Benennung der Kosten. Dazu werden 19.848,36 Euro Baukosten inklusive Neben- und Grundstückskosten aufgeführt – hinzu kämen jährliche Betriebs und Instandhaltungskosten in Höhe von 610.398,59 Euro.

Die Abstimmung des Ratsbürgerentscheides wird ausschließlich auf Antrag als Briefwahl stattfinden.

Die Briefwahl wird voraussichtlich ab Anfang Juli möglich sein. Bürgermeister Mike Rexforth hat nun festgelegt, dass bis Sonntag, 26. Juli, um 16 Uhr die Stimmbriefe bei ihm eingegangen sein müssen.