Schermbeck. Ordnungsamt wurde von drei auf 20 Mitarbeiter erweitert. Montag gab es noch zwei Verstöße. Die allermeisten verhalten sich aber sehr vorbildlich.
Die drastischen Kontakteinschränkungen werden in der Gemeinde Schermbeck offenbar fast vorbildlich eingehalten.
Diese Eindruck bekam man Dienstag Mittag zumindest: Statt sich in den wenigen noch geöffneten Geschäften oder in der Arztpraxen zu drängeln, warten die Kunden geduldig mit Sicherheitsabstand vor der Tür. So bilden sich zwar auf dem Bürgersteig längere Menschenschlangen – jedoch mit viel Luft zwischen jedem einzelnen.
Auch in den Geschäften und in der Natur: Gruppen von mehr als zwei Leuten scheint es nicht mehr zu geben.
Durch die Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus wurden jetzt Friseure, Nagelstudios und Massagesalons geschlossen. Restaurants und Imbisse dürfen keine Gäste mehr in den Lokalen bewirten, sondern nur noch Liefer- oder Abholdienste anbieten.
Von besonderer Bedeutung sind die Untersagung von Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen.
Wer sich daran hält, wird bestraft
Damit alle Vorgaben eingehalten werden, verstärkt das Ordnungsamt Schermbeck die Kontrollen: Die bisher drei Mitarbeiter im Ordnungsamt wurden auf 20 Kollegen aufgestockt.
Die Mitarbeiter sind meist in Zweier-Teams unterwegs, viele sind mit Dienstuniform ausgestattet, jeder kann sich durch ein spezielles Dokument legitimieren.
Das Ordnungsamt appelliert an die Bevölkerung, die leider notwendigen Einschränkungen unbedingt zu befolgen.
„Leider mussten bei ersten Kontrollen am Montag noch Verstöße festgestellt und Verwarnungen ausgesprochen werden“, erklärt Bürgermeister Mike Rexforth.
Nicht nicht ganz verstanden hatte die Maßnahmen ein Imbissbetreiber sowie eine Familie, die einen Spielplatz nutzte.
„Da haben wir Aufklärung geleistet und hoffen, dass das nicht nochmal vorkommt“, so Rexforth.
Denn dass könnte teuer werden, daran erinnert die Gemeinde Schermbeck nochmal ausdrücklich: Verstöße gegen die neue Landesverordnung werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße zwischen 200,00 € und 25.000,00 € und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.