Schermbeck. Kneipen und Cafés sind dicht – für Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels gelten starke Einschränkungen, wie auch für Eheschließungen.
Auch in der Gemeinde Schermbeck gelten jetzt noch strengere Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus. Bürgermeister Mike Rexfoth verkündete am Mittwoch weitere drastische Einschränkungen für das öffentliche Leben. Unter anderem ist ab sofort die Nutzung aller öffentlichen Einrichtungen auf dem Gebiet seiner Gemeinde Schermbeck (Sporthallen, Sportplätze, Schulgelände, Hallenbad, Reformierte Kirche, Begegnungszentrum, Bauhof) untersagt.
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten ab sofort für 14 Tage nach ihrer Rückkehr Betretungsverbote für bestimmte Bereiche – unter anderem für die Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Einrichtungen der Pflege sowie Berufsschulen und Hochschulen.
Zahlreiche Einrichtungen müssen sofort geschlossen werden, darunter alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Museen. Auch alle Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) müssen eingestellt werden, wie Fitness-Studios, Schwimmbad, Saunen und ähnliches. Zudem sind Spiel- und Bolzplätze jetzt dicht. Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen Bildungseinrichtungen werden genauso abgesagt wie Reisebusreisen. Eheschließungen werden auf zwölf Personen, Beerdigungen auf 20 Personen begrenzt.
Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ist verboten wie auch der Betrieb von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros.
Beschränkt wird der Zugang zu Bibliotheken, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.
Starke Beschränkungen
In diesen Einrichtungen sind alle Besucher mit Kontaktdaten zu registrieren, die Besucherzahl ist auf 50 Prozent der vorhandenen Sitzmöglichkeiten zu begrenzen, der Mindestabstand zwischen Tischen muss mindestens zwei Meter betragen, es sind Hygienemaßnahmen durchzuführen und es sind verpflichtende Hinweise zu Hygienemaßnahmen auf den Tischen auszulegen.
Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens um 15 Uhr schließen. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels werden geschlossen. Davon ausgenommen sind der Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel.
Dienstleister und Handwerker können ihren Tätigkeiten weiterhin nachgehen. Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie des Großhandels dürfen nun auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. .