Hünxe/Düsseldorf. Das Gericht verhandelte über die fristlose Kündigung nach Böllerwurf. Nun wird das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet.
Das Arbeitsgericht Wesel hatte bereits im Juli 2019 der Kündigungsschutzklage des Angestellten stattgegeben. Es ging dabei um einen Böllerwurf des Angestellten eines Logistikdienstleisters an Silvester 2018 in Hünxe (wir berichteten).
Nun schloss sich auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf dieser Wertung an. Aufgrund der konkreten Umstände des Falles sei aber eine Abmahnung ausreichend.
Der Rechtsstreit ist nun beendet
Die Parteien einigten sich in der Verhandlung am Donnerstag auf einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird.
Damit ist auch der Rechtsstreit beendet.
Es war am 31. Dezember 2018 gegen 7.30 Uhr, als der damals 28-jährige Logistik-Mitarbeiter im Raucherbereich hinter einer Lagerhalle einen Knallkörper zündete diesen auf das angrenzende Betriebsgelände warf.
Dort hielt sich ein Leiharbeitnehmer auf, der danach über Hörbeeinträchtigungen klagte. Eine ärztliche Untersuchung ergab ein Knalltrauma, der Arbeiter war sechs Tage arbeitsunfähig.