Schermbeck. . Seit vielen Jahren besitzt ein Platz in Gahlen nur eine stillschweigende Duldung. Streng genommen dürften Wochenendhäuser dort nicht stehen.

Dieser Vorstoß könnte Signalwirkung entfalten – auch für andere Städte und Gemeinden: „Im Grunde ist die Nutzung auf allen Campingplätzen in Schermbeck illegal – aber auch in der Umgebung“, sagt Karin Strauch, die mit ihrem Mann Georg Horstmann-Strauch den Campingplatz Sybergshof zwischen dem Wesel-Datteln-Kanal und der Lippe am Brückenweg in Gahlen betreibt. Strauch erklärt aber auch: „Wir haben es zum Glück schriftlich, dass es eine stillschweigende Duldung für unseren Platz gibt, doch jetzt geht es uns darum, die Situation endlich zu legalisieren.“

Campingplatz hat 84 Plätze ab 100 Quadratmetern

Laut Gesetz dürften die Wohnwagen noch nicht einmal mit einer Hecke umfriedet sein oder aber ohne genug Luft in den Reifen auf dem Platz stehen, weil sie ständig beweglich sein müssten, ergänzt Strauch, die seit 1994 Betreiberin der Anlage mit 84 Plätzen und Parzellengrößen zwischen 100 und 160 Quadratmetern ist.

Auslöser für die jetzigen Aktivitäten, die Situation zu legalisieren, ist kurioserweise eine Anzeige eines (Noch-)Pächters des Campingplatzes Sybergshof, der nach Streitigkeiten mit den Betreibern den Stein per Anzeige ins Rollen gebracht hat. „Daraufhin haben wir mit der Gemeinde Schermbeck Kontakt aufgenommen, um eine Lösung zu finden“, ergänzt Strauch. Dieser Lösungsversuch ist nun in der kommenden Woche im Planungs- und Umweltausschuss Thema. Der Ausschuss tagt in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 9. April, ab 16 Uhr im Rathaus.

Flächennutzungsplan muss geändert werden

Die Betreiber des Campingplatzes Sybergshof beantragen die Änderung des Flächennutzungsplanes und – falls erforderlich – die Aufstellung eines Bebauungsplanes, damit der bisherige Campingplatz zukünftig als Camping- und Wochenendplatz genutzt werden kann, teilt die Verwaltung dazu mit. Die Antragsteller seien bereit, die Kosten für die erforderlichen Bauleitplanverfahren zu übernehmen. Entsprechend der bisherigen Darstellung im gemeindlichen Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Dauercamping und Zeltplatz“ dürfe der Campingplatz zurzeit nur für das Aufstellen von jederzeit ortsveränderlichen Wohnwagen/Wohnmobilen und Zelten genutzt werden – was in der Realität nicht eingehalten wird.

Nach dem neuen Planungskonzept soll der Platz, der in den 60er-Jahren gebaut wurde, zukünftig überwiegend als Wochenendplatz genutzt werden – lediglich die Flächen am Eingang sollen weiterhin als Stellplätze für Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte zur Verfügung stehen. Aktuell steht der Flächennutzungsplan der Gemeinde dem Vorhaben aber noch entgegen. Insofern müsste die bisherige Darstellung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Dauercamping und Zeltplatz“ in eine neue Darstellung „Wochenend- und Campingplatz“ geändert werden.

Einzige spürbare Änderung für die Camper wäre eine neue Straßenführung auf dem Platz.

>>RVR müsste ebenfalls zustimmen

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für den Campingplatz müsste zunächst mit der Regionalplanungsbehörde (RVR Essen) abgestimmt werden. Nach den übergeordneten Rechtsgrundlagen des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) und einer hierzu ergangenen Rechtsauffassung zu der hier vorliegenden Fallkonstellation (Änderung eines bisherigen Campingplatzes in einen Wochenendplatz ohne flächenmäßige Erweiterung des Platzes) dürfte die Änderung des Flächennutzungsplanes die erforderliche landesplanerische Zustimmung finden, erklärt dazu die Gemeinde Schermbeck.