Kreis Wesel. Die Grundsteuer-Reform ist beschlossen, wirft aber bei Hausbesitzern und Mietern Fragen auf. Fest steht: Es wird Gewinner und Verlierer geben.

Schon Mitte Oktober hat der Bundestag eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Doch was das für Eigentümer und Mieter bedeutet, bleibt selbst für die städtischen Kämmerer vorerst ein Rätsel. Denn noch steht nicht fest, auf welcher Grundlage der zukünftige Steuersatz berechnet wird. „Erst wenn der Maßstab feststeht, wissen wir, wer möglicherweise besser oder schlechter gestellt wird“, sagt zum Beispiel Wesels Kämmerer Klaus Schütz.

Dem Bürger kann er nur eines versprechen: Vorerst ändert sich in Wesel nichts. Für 2020 bleibt der Hebesatz bei 448 Prozentpunkten. Das gesamte Prozedere wird sich noch Jahre hinziehen, glaubt Schütz. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung bis Jahresende verlangt, es wird aber, bis die neue Steuer erstmals fällig wird, eine Übergangslösung bis 2025 eingeräumt.

Berechnungsgrundlage für Grundsteuer ist noch unklar

Die Länder haben Spielraum bei der Berechnung: Ihnen wurde eine so genannte Öffnungsklausel eingeräumt. Das heißt, dass sie sich auch für ein andere Grundlage als das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgesehene wertorientierte Modell entscheiden. Bei dieser Berechnung spielt der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine entscheidende Rolle. Das bedeutet aber auch, dass die Grundsteuer automatisch steigen würde, da auch Mieten und Grundstückswerte stetig steigen.

Bayern zum Beispiel plädiert für ein Flächenmodell, bei dem die Grundsteuer sich an der Grundstücks- und Gebäudefläche orientiert. Auch daran gibt es Kritik, da teure Innenstadtlagen genauso besteuert würden die günstigere Randlagen.

Kommunen können über den Hebesatz steuern

Über den Hebesatz haben die Kommunen die Möglichkeit, die Höhe der Grundsteuer zu beeinflussen. Wesels Kämmerer Klaus Schütz weist darauf hin, dass die Bundesregierung an die Kommunen appelliert hat, die Steuer im Rahmen des derzeit aktuellen Aufkommens zu halten. Das werde aber nicht in jedem Fall gelingen, glaubt Schütz. Welcher Grundstücksbesitzer am Ende mehr zahlen muss und wer günstiger wegkommen wird, könne derzeit niemand seriös prognostizieren. Erst müsse sich das Land für ein Modell entscheiden.

Eins steht für Hamminkelns Kämmerer Robert Graaf fest: Er hat Einnahmen in Höhe von 5,9 Millionen Euro aus der Grundsteuer im Haushalt eingeplant und die möchte er auch weiterhin haben. Ansonsten gilt für ihn die rheinisch Weisheit: „Et kütt wie et kütt.“

Hamminkelns Kämmerer: Es wird Gewinner und Verlierer geben

Der Landtag sei der Souverän des Verfahrens, nicht die Kommune. Die entschiede nur über die Hebesätze, die in Hamminkeln bei 650 Prozentpunkten liegen. Die Landesfinanzbehörde legt einen Einheitswert - wie auch immer der berechnet wird - fest und schickt die Messbescheide dann an die Kommunen, die wiederum für die Hebesätze verantwortlich sind.

„Ich sehe nicht, wie zur Zeit souverän ermittelt werden kann, welches Modell für wen von Vorteil wäre“, so Graaf. Dass es allerdings - egal welches Modell in NRW zum Tragen kommt - in Hamminkeln Gewinner und Verlierer geben wird, steht für ihn fest: „Das wird zu massiven Verwerfungen bei einzelnen Grundstückseigentümern führen.“

Haus & Grund für Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer

Der Weseler Eigentümer-Verein Haus & Grund empfiehlt dem Land, die Grundsteuer künftig anhand des Flächenmodells zu berechnen – es sei einfacher und gerechter. Beim werteorientierten Scholz-Modell „lässt die Grundsteuer gerade in angespannten Wohnungsmärkten weiter steigen – sowohl für Eigentümer als auch für Mieter“, sagt der Vorsitzender Dr. Bernhard Krahwinkel. Außerdem sei es ein „bürokratisches Monster“.