Wesel/Duisburg. Ein Mann hatte eine Schülerin am Rande des Eselrock-Festivals attackiert. Die seelischen Folgen für das Opfer wirkten sich strafverschärfend aus.

Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung muss ein 20-jähriger Weseler hinter Gitter. Das Landgericht Duisburg verurteilte den Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Am 31. Mai hatte er eine 15-jährige Schülerin am Rande des Festivals „Eselrock 2019“ in einem Waldstück in der Nähe des Festival-Geländes am Heuberg zum Sex gezwungen.

Bereits am ersten der beiden Prozesstage hatte der Angeklagte vor der Jugendkammer ein rückhaltloses Geständnis abgelegt. „Ich wollte eigentlich nur Zigaretten an einem nahen Kiosk holen“, so der Angeklagte. Das ihm entfernt bekannte Mädchen habe ihn gegen 20 Uhr begleitet. Der Weg führte durch ein Waldstück.

Er drückte das Mädchen in einem Wald zu Boden

Unterwegs machte er dem Mädchen Avancen. Als die Schülerin seine Annäherungsversuche zurück wies, drückte er sie in einem Dickicht zu Boden, hielt ihr den Mund zu, um sie an Hilferufen zu hindern, und nahm der 15-Jährigen die Luft zum Atmen.

Er schlug das Mädchen, das in Todesangst schließlich jeden weiteren Widerstand aufgab.

Nach der Vergewaltigung kehrte der Täter zum Eselrock zurück

Nach der Tat war der alkoholisierte 20-Jährige zum Festival zurück gekehrt, hatte sich noch mit jemandem wegen Geldes gestritten und war schließlich mit seiner damaligen Verlobten in die gemeinsame Wohnung gegangen.

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Dort klingelte ihn wenige Stunden später die Polizei aus dem Bett. Der 20-Jährige hatte den Beamten, als die nach seiner Kleidung fragten, zunächst die falschen Textilien in die Hand gedrückt. Seine wütende Verlobte - inzwischen ist das Paar getrennt - korrigierte allerdings den Irrtum.

Der Weseler legt vor Gericht ein Geständnis ab

Aber auch ohne die DNA-Spuren wäre der 20-Jährige angesichts von Kratzspuren, die von der anfänglichen Gegenwehr der Geschädigten stammten, wohl überführt worden. „Ich weiß nicht, was in mir vorging“, so der Angeklagte in seinem Schlusswort. „Ich möchte mich für den Mist, den ich gemacht habe, entschuldigen. Ich hoffe, dass es der Geschädigten irgendwann besser geht.“

Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer insbesondere dessen Geständnis, das der 15-Jährigen eine für sie belastende Aussage im Zeugenstand ersparte. Strafschärfend wirkten sich vor allem die psychischen Folgen für die Geschädigte aus. Das traumatisierte Mädchen beginnt in den kommenden Wochen eine Psychotherapie.

Tat hinterlässt seelische Wunden

„Die Tat hat klaffende seelische Wunden hinterlassen“, erläuterte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. „Wir hoffen, dass diese Wunden behandelt werden und irgendwann vernarben.“ Vergessen werden könne ein solcher Vorfall wohl nie. „Aber hoffentlich wird er irgendwann verblassen.“