Schermbeck/Hünxe. Laut Landgericht steht aber zunächst erstmal kein neues Verfahren gegen den ehemaligen Abfallmakler an, der als Hauptverdächtiger gilt.

In naher Zukunft dürfe es keine weitere juristische Aufarbeitung des Ölpellet-Skandals im Schermbecker-Mühlenberg geben.

Zu dem wegen anderer Straftaten in Haft sitzenden und vom Gericht als Hauptverdächtigen angesehen ehemaligen Abfallmakler, erklärte das Landgericht Bochum: „Hinsichtlich des weiteren Verfahrens ist gegenwärtig noch nichts geschehen. Die Kammer wartet zunächst den Ausgang des Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof ab, was insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Gesamtstrafenfähigkeit nahe liegt.“

Am Landgericht Bochum im Justizzentrum Bochum wurde der Umweltskandal um giftige Ölpellets in dem Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen auf dem Gelände der Firma Nottenkämper aus Hünxe verhandelt.  
Am Landgericht Bochum im Justizzentrum Bochum wurde der Umweltskandal um giftige Ölpellets in dem Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen auf dem Gelände der Firma Nottenkämper aus Hünxe verhandelt.   © NRZ | Johannes Kruck

Wie mehrfach berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum weiterhin gegen Mitarbeiter der Firmengruppe BP/Ruhr Öl in Gelsenkirchen wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen. Das Ermittlungsverfahren wurde bereits im Juni 2018 eingeleitet.

„Die Ermittlungen dauern weiter an“, so die Staatsanwaltschaft. Geprüft werde auch, ob beim Umgang mit den Ölpellets Vorgaben zum Produktsicherheits- beziehungsweise Chemikalienrecht in strafbarer Weise verletzt worden seien. Nachdem ein Gutachten eingeholt worden ist, haben derzeit die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zu diesem Stellung zu nehmen.

Das Gahlener Bürgerforum begrüßt, dass Ermittlungen gegen die BP-Mitarbeiter noch nicht eingestellt worden sind.

>>> SO INFORMIERTE DIE STAATSANWALTSCHAFT BOCHUM IM JUNI 2018 IM WORTLAUT:


„Aufgrund aktueller Erkenntnisse aus der laufenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bochum wurde am 13.06.2018 von Amts wegen, d.h. unabhängig von den zwischenzeitlich eingegangenen Strafanzeigen, ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Firmengruppe BP/Ruhr Oel in Gelsenkirchenwegen des Vorwurfs des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (“Ölpellets“) eingeleitet. Hintergrund ist das mündliche Gutachten, welches ein Sachverständiger am 17.04.2018 in der Hauptverhandlung erstattet hatte. Nach dessen Feststellungen ist eine spezielle Analytik nötig, um die Schwermetallgehalte der Ölpellets zutreffend darstellen zu können. Diese Analytik geht über die üblichen Anforderungen hinaus. Die Kenntnis des Gehalts an Schwermetallen aber ist wichtig, um die Ölpellets schadlos einzusetzen. Die Möglichkeit der schadlosen Nutzung wiederum ist notwendig, um das Material als Nebenprodukt frei in den Wirtschaftskreislauf zu bringen, andernfalls ist es ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen. Für einen Teil der Ölpellets bestehen aufgrund der aktuellen Erkenntnisse Zweifel am Status als Nebenprodukt. Es ist derzeit nicht sicher feststellbar, ob auf die analytischen Besonderheiten der Ölpellets ausreichendhingewiesen wurde. Wie sich aus der Ermittlungsakten ergibt, hat der zuständige Sachbearbeiter im Nachgang der Hauptverhandlung den Sachverständigen ergänzend befragt und aufgrund der so gewonnenen weiteren Erkenntnisse am 18.05.2018 - vor seinem Urlaub - vermerkt, dass eine strafrechtliche Überprüfung der Vorgänge rund um die Bewirtschaftung der Ölpellets erforderlich und eine Verjährung nicht zu besorgen ist. Daraus ergab sich nach dessen Urlaubsrückkehr die entsprechende Einleitung am 13.06.2018. Ob darüber hinaus Ermittlungen gegen weitere angezeigte Personen geboten sind, wird derzeit geprüft.“