Schermbeck/Hünxe. Der angeklagter ehemalige Betriebsleiter des Recycling-Zentrums Bochum muss 10.000 Euro zahlen. Gericht geht von einer geringeren Schuld aus.

Das Verfahren gegen den Ex-Betriebsleiter des Recycling-Zentrums Bochum (RZB) wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten vorläufig gegen Zahlung von 10.000 Euro (5.000 an die Staatskasse, je 2.500 an Naturschutzbund und Greenpeace) eingestellt, teilt das Bochumer Landgericht auf NRZ-Anfrage mit.

Verfahren können eingestellt werden, wenn die Schwere der Schuld nicht erheblich ist und dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung durch Auflagen Rechnung getragen werde, so das Gericht.

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Maßgeblich für die Einschätzung einer geringeren Schuld sei hier konkret: „Der Angeklagte war – anders als die weiteren Angeklagten – lediglich Gehilfe und nicht Täter. Er nahm nur eine untergeordnete Tätigkeit wahr, war als Angestellter Weisungsempfänger und befürchtete den Verlust seines Arbeitsplatzes. Eigene Vorteile des Angeklagten aus der Tat waren nicht feststellbar.“ Er habe in Untersuchungshaft gesessen und seine Beschäftigung verloren.

Image der Firma habe erhebliche Risse bekommen

„Als weitere Folgen hat die Kammer festgestellt, dass die Ehe des Angeklagten gescheitert ist und das Hauseigentum verloren wurde.“Das Gahlener Bürgerforum (GBF) erklärt dazu: „Man hat schon gemerkt, dass allen Beteiligten daran gelegen war, das unsägliche Thema Ölpellets in diesem Umwelt- und Justizskandal schnell vom Tisch zu kriegen.“

Das kurze Verfahren habe aber einiges wieder ans Tageslicht gebracht, was die Befürchtungen des GBF unterstützt, dass in der Tongrube noch ganz anderer Giftmüll liege. Auch das „Opferimage des Tongrubenbetreibers“, der Hünxer Firma Nottenkämper, habe erhebliche Risse bekommen.