Kreis Wesel. Landrat Dr. Ansgar Müller schlägt vor, dass der Kreis Wesel gegen den Landesentwicklungsplan klagt. Roland Mitschke (CDU im RVR) widerspricht.
Das Land NRW hat den Kiesbedarf im Landesentwicklungsplan (LEP) nicht korrekt definiert, sagt Landrat Ansgar Müller und sieht gute Chancen für eine Klage, wie er im NRZ-Sommerinterview sagte. Das hatte der unter anderem vom Kreis Wesel beauftragte Rechtsgutachter Porfessor Martin Kment festgestellt.
Mitschke: Es gibt keinen Flächenmehrbedarf durch den höheren Versorgungszeitraum
Roland Mitschke, CDU-Fraktionschef in der RVR-Verbandsversammlung, sieht das anders: Nicht das Land habe den Bedarf festzulegen, sondern die Regionalplanungsbehörde. Auch widerspricht Mitschke der Darstellung, dass eine Erhöhung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre, wie jetzt vom Landtag im Rahmen des LEP beschlossen und heftig kritisiert, einen Flächenmehrbedarf von 300 Hektar bedeute. „Das ist falsch“, sagt Mitschke im NRZ-Gespräch. Die Regierungspräsidentin habe ihm bestätigt, dass bereits der alte Regionalplan diese Flächen zum Großteil bereits beinhalte, „der alte Regionalplan deckt das.“
„Viele Kommunen sehen Flächenverbrauch kritisch, sie wollen nicht mehr davon“, sagt Mitschke. Für ihn sei es daher entscheidend, welche Flächen ausgewiesen werden, in diesem Zusammenhang kritisiert er auch die Vorschläge des RVR-Beigeordneten Martin Tönnes (Grüne).
Seine Vorschläge seien ohnehin für die RVR-Versammlung nicht bindend, es handele sich um einen Verwaltungsvorschlag, die Entscheidung liege bei der Politik. „Die Wasserreservefläche im Bereich Pettenkaul muss man hinterfragen“, so Mitschke, er will den Bereich Ginderich noch nicht ungeprüft verloren geben – hier sehen viele die Chance, eine bereits vorhandene Auskiesung auszuweiten.
Bedarfsvolumen soll der RVR zusammen mit dem Geologischen Dienst klären
Zudem setze Mitschke auf den Geologischen Dienst: „Wir müssen schauen, ob die bereits ausgebaggerten Flächen noch genügend Kies haben, um hier weiter zu fördern“, so Mitschke. Als anstehende Aufgaben nennt er erstens, das Bedarfsvolumen an Kies zu klären und zweitens, konfliktfreiere Flächen zu finden. „Die Frage der Wirtschaftlichkeit für die Kiesindustrie spielt dabei eine untergeordnete Rolle“, so Mitschke. Bei der Bedarfsklärung setzt Mitschke auf den Geologischen Dienst des Landes NRW. „Es geht darum zu klären, was ist politisch machbar und vertretbar.“ Klar sei, dass der Bedarf irgendwo gedeckelt werden müsse – die Änderung der Planungszeiträume begründeten keinen zusätzlichen Bedarf.
Abgrabungskonferenz am 8. Oktober im Kreishaus Wesel
Fragen, die am 8. Oktober auf der Tagesordnung stehen werden, wenn um 16 Uhr im Kreishaus die Abgrabungskonferenz beginnt. „Die CDU geht ergebnisoffen in die Konferenz“, sagt Mitschke. Die Kiesindustrie sei daran beteiligt, die Alternativen benennen müsse. Aber auch Vertreter der Bürgerinitiativen und andere Akteure.
Derweil teilt der Baustoffverband Vero mit, dass das vom Kreis Wesel und den Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn in Auftrag gegebene Gutachten fehlerhaft sei. Man habe selbst einen Gutachter beauftragt, Professor Kyrill-Alexander Schwarz. Vero-Präsident Christian Strunk schließt daraus, dass eine Klage der Kommunen kaum Aussicht auf Erfolg habe.
Landrat Müller bleibt bei seiner Rechtsauffassung und hält am Klagevorschlag fest. Unterstützung bekommt er dabei unter anderem von den Grünen im Kreistag.